FOCUS MONEY ONLINE Finanzen/CHIP - "Achtung, Änderungen! Öffnungszeiten, Abholdienst, Bewegungsradius, Gutscheine: Diese Regeln sollten Kunden jetzt kennen"
"Donnerstag, 07.01.2021, 14:07
[...] wichtige Ergänzungen und Änderungen. Besonders betroffen sind Baumärkte, Büchereien, Möbelhäuser, Schuhgeschäfte oder Modehändler. Doch auch bei Aldi, Lidl, Rossmann und Co. gibt es wichtige Neuerungen.
Der Einzelhandel bleibt nach einem Beschluss von Bund und Ländern weitgehend geschlossen. Ausschließlich Läden, die wichtige Produkte des Alltags verkaufen, bleiben geöffnet. Dazu zählen Supermärkte, Discounter, Drogerie-Märkte, Bioläden, Obsthändler, Tankstellen, Kioske, Schreibwarengeschäfte, Postfilialen oder Tiermärkte.
In Hotspots gibt es neuerdings einen Bewegungsradius. Hier entscheidet die Situation, ob der Einkauf insgesamt einen "driftigen Grund" darstellt. Alle Infos in der Übersicht. Was gilt ab 11. Januar bei Aldi, Lidl, Rewe, Ikea, Obi, H&M, Thalia und Co. ?
Abholdienst per Termin für Baumärkte, Modehändler, Büchereien und Co.
Für Privatpersonen bleiben wichtige Händler wie Ikea, Sportcheck, H&M, Zara, Deichmann, Obi, Hagebau, Toom oder Mömax geschlossen. Neu ist allerdings, dass Kunden Produkte per Click-und-Collect in den Filialen abholen dürfen. Viele Bundesländer hatten diese Regel bereits im Dezember eingeführt. Bayern und Baden-Württemberg folgen zum 11. Januar 2020.
Per Telefon oder im Online-Shop können Verbraucher Produkte reservieren und nach Absprache in der Filiale abholen. Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, so gilt in Bayern bei diesem Verfahren eine FFP2-Maskenpflicht. Bezahlen können Kunden die Ware entweder per Online-Shop, per Vorkasse, per Rechnung oder bei Abholung.
In allen Bundesländern läuft der Abholservice ausschließlich mit Terminvergabe. Die Telefonnummern der einzelnen Märkte finden Sie online.
Nicht alle Händler können Click & Collect anbieten. Deichmann beispielsweise kündigt über seine offizielle Homepage an, dass die Filialen bis 31. Januar geschlossen bleiben. H&M und Mango schließen die Geschäfte vorerst bis 10. Januar.
Ware vor Ort kaufen, anprobieren oder gar in der Filiale stöbern, ist verboten. Dadurch scheint der Betrieb für viele kleinere Händler nicht erträglich zu sein.
Aus rechtlicher Sicht gibt es zwei Konzepte:
Reservierung und Abholen (Click, Reserve and Collect) und
Kaufen und Abholen (Click, Buy and Collect).
Bei der Reservierung kann das Produkt oft in der Filiale bezahlt werden. Dieses Verfahren ist üblicherweise unverbindlich. Wenn Sie also als Kunde das Produkt nicht innerhalb des vereinbarten Zeitfensters abholen, geht die Bestellung zurück in den Verkauf.
Üblicher ist wiederum das Click-Buy-and-Collect-Prinzip. Dabei wird ein Verkaufsvertrag aufgesetzt, dem Sie während er Bestellung zustimmen. Kunden müssen dann entweder vorab oder bei Abholung bezahlen.
Tun sie es nicht, wird oft eine Bearbeitungsgebühr fällig.
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Bewegungsradius: Darf ich über die 15 Kilometer hinaus einkaufen?
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Grundsätzlich gilt: Lebensmittel und wichtige Alltagsprodukte können Verbraucher innerhalb dieses Bewegungsradius problemlos besorgen. Auch Click-und-Collect wäre möglich. Allerdings könnten sich Betroffene bei den Ordungshütern erklären müssen, wenn sie außerhalb des Radius zum Shoppen oder Abholen von Bestellungen fahren. "Grundsätzlich gilt der Bewegungsradius für Reisen und Fahrten im Freizeitzusammenhang über einen Umkreis von 15 Kilometern um den Wohnort hinaus", heißt es aus dem bayerischen Staatsministerium.
Verbraucher sollten unbedingt einzelne Verordnungen der Bundesländer prüfen. Baden-Württemberg verzichtet offenbar gänzlich auf den Radius, Bayern legt den Fokus auf die Grenzen der Gemeinde, der Kommune und der Stadt - und nicht auf die im Personalausweis angegebene Wohnadresse (Straße).
Dadurch wird der Radius nochmal um einige Kilometer erweitert.
Maskenpflicht auf dem Parkplatz und in der Fußgängerzone
Seit Mitte Dezember 2020 gilt eine Maskenpflicht nicht nur in den Filialen, sondern auch auf deren Grundstücken. Durch das Click-und-Collect-Verfahren müssen Verbraucher Mund- und Nase auch auf den Parkplätzen von Baumärkten und Möbelhäusern bedecken.
Genauso gilt die Maskenpflicht vor Geschäften, die nun Abholdienste anbieten und in Stadtgebieten, wo sich Schlangen oder ein großer Andrang bilden könnte. Verbraucher sollten auf Schilder achten und die Maske insgesamt in Fußgängerzonen tragen. In Bayern gilt bei Abholdiensten sogar eine FFP2-Maskenpflicht.
Öffnungszeiten werden weiter mit Ausgangssperren verknüpft
In vielen Bundesländern bleiben die Ausgangsbeschränkungen in der Nacht weiterhin bestehen. Dadurch müssen auch Supermärkte, Discounter oder Drogerie-Märkte früher schließen.
In der Regel gilt: Viele Supermärkte schließen in Baden-Württemberg bereits 30 Minuten vor Beginn der Ausgangssperre. Die Ketten öffnen ihre Märkte allerdings bereits in den sehr frühen Morgenstunden – kurz nach Ende der Ausgangssperre.
Grund ist, dass Ausgangssperren für leere Filialen sorgen und der Betrieb für die Marktleiter nicht rentabel ist.
Ausgangssperren gelten (Stand 7. Januar) per Verordnung in den Bundesländern:
Bayern (21 Uhr bis 5 Uhr),
Baden- Württemberg (20 Uhr bis 5 Uhr),
Hessen (in Hotspots, zwischen 21 Uhr und 5 Uhr),
Thüringen (22 Uhr bis 5 Uhr) und
Sachsen (22 Uhr bis 6 Uhr).
Außerdem in Regionen ab einer 7-Tage-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.
Rückgabefristen und Gutscheine
Um Anreize zu schaffen und mögliche Rückgaben auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben, wenn die Modehändler wieder ihre Filialen öffnen dürfen, haben bekannte Marken wie beispielsweise H&M oder Zara großzügige Rückgabefristen eingeführt.
Unter Voraussetzungen haben Kunden von H&M, Zara, Mango, Adidas, Sportcheck und Co. zwischen 60 und bis zu 120 Tage lang Zeit, um Bestellungen zurückzugeben. Retouren über das neue Abholverfahren sind aus logistischen Gründen in vielen Märkten nicht möglich.
Geschenkgutscheine, die mitten im Shutdown abgelaufen wären, werden in der Regel verlängert. Betroffene Kunden sollten sich mit den Händlern in Verbindung setzen.
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Siehe dazu die Quelle: