ZEIT ONLINE - "Bundesregierung: Corona gilt nur in bestimmten Jobs als Berufskrankheit"
"60 Prozent der bisher angezeigten Covid-Fälle im Job wurden als Berufskrankheit anerkannt. Doch es profitieren nur bestimmte Gruppen, zeigen Zahlen der Bundesregierung.
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Arbeitsmediziner gehen davon aus, dass viele Betroffene wegen der schlechten Chancen ein Verfahren gar nicht erst anstreben. Die Berufskrankheitenverordnung listet ohnehin nur 80 Krankheitsbilder auf. Dazu zählen auch Infektionskrankheiten – worunter Covid-19 fällt. Die Rechtslage ist aber schwierig. Bisher nennt das Gesetz explizit nur Beschäftigte des Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege und von Laboratorien, für die eine Anerkennung der Covid-Erkrankung überhaupt infrage kommt. Für alle anderen wird ein Verfahren daher generell schwierig.
Die Beweisführung ist schwer
[...] Denn die erkrankte Mitarbeiterin muss belegen können, dass ihre Krankheit auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen ist und die Ursache nicht etwa im Privatleben liegt. Das ist auch bei Corona nicht anders.
So erstaunt es nicht, dass es die meisten Anzeigen den Daten der Unfallversicherung zufolge bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gab: 83.398 Fälle wurden hier gemeldet, 52.748 davon anerkannt – das sind mehr als 63,25 Prozent.
Ist eine Erkrankung an Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt, werden auch die Folgen von Long Covid von der Versicherung abgedeckt. Denn auch für die Langzeitfolgen kommt die gesetzliche Unfallversicherung auf. Die Betroffenen müssen hierfür auch keinen gesonderten Antrag stellen. Abgedeckt sind etwa Reha-Kosten und auch Rentenzahlungen. Daten darüber, wie viele Long-Covid-Fälle bereits entschädigt wurden, gibt es allerdings noch keine.
Viele Infektionen kamen aber nicht im Gesundheitsdienst und in der Pflege vor, sondern in anderen Branchen – etwa in der Landwirtschaft bei Erntehelferinnen und Erntehelfern oder in der Fleischindustrie [...].
Berufskrankheit oder Arbeitsunfall?
Für die Betroffenen kam daher eher eine Anzeige als Arbeitsunfall infrage, der zweite Weg, die Kosten einer Corona-Erkrankung im Job über gesetzliche Versicherung geltend zu machen. Damit eine Covid-Erkrankung als Arbeitsunfall generell infrage kommt, muss nachweislich ein Kontakt zu einer sogenannten Indexperson im beruflichen Umfeld stattgefunden haben – hier kann es aber ausreichen, wenn es viele zeitgleiche Infektionen in einem Unternehmen gegeben hat.
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Siehe ausführlich dazu die Quelle:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-s...S6ur?li=BBqg6Q9