SZ.de - "Corona-Pandemie: Die Bund-Länder-Beschlüsse im Überblick"
"16. Februar 2022, 18:34 Uhr
Kein 2 G mehr in Geschäften, bald dürfen auch Ungeimpfte wieder ins Restaurant und am 19. März sollen fast alle Corona-Maßnahmen auslaufen: [...]
[...] Und bis dahin werden sie in zwei Schritten gelockert - zum Beispiel die Kontaktbeschränkungen oder die Zugangsregeln in der Gastronomie.
[...]
Das heißt aber nicht, dass das alles überall auch genau so und zum selben Zeitpunkt kommt. Denn für die Vorschriften zum Infektionsschutz sind
die Länder zuständig - und die weichen nicht selten von der Linie ab, die sie bei den Bund-Länder-Treffen selber mitgetragen haben. [...]
Erster Öffnungsschritt
Kontaktbeschränkungen: Für alle, die gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind, soll es bald keinerlei Kontaktbeschränkungen
mehr bei einem privaten Treffen geben. Das planen Bund und Länder als ersten Öffnungsschritt. Diese Menschen - und das sind die meisten in
Deutschland - können sich also treffen, mit wem sie wollen, solange auch diese Personen alle geimpft oder genesen sind. Für Ungeimpfte soll bis
zum 19. März weiter gelten: Sie dürfen sich nur mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren werden
nicht mitgezählt.
2 G im Einzelhandel: Die bisherigen Zugangsregeln für Geschäfte sollen komplett entfallen. Das hat allerdings geringe Auswirkungen, da die
meisten Bundesländer die 2-G-Regel im Einzelhandel ohnehin schon abgeschafft haben. Beim Einkaufen muss man aber weiter eine medizinische
Maske tragen, eine FFP2-Maske wird empfohlen.
Der Beschluss enthält eine Klausel, die den Ländern einige Freiheit einräumt: In Bereichen, "die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen
haben", sollen sie "eigenverantwortlich" entscheiden. Das tun sie formal zwar schon immer, dass es nun aber betont wird, gibt den
Landesregierungen Argumentationsspielraum.
Zweiter Öffnungsschritt am 4. März
Gastronomie und Hotels: Vom 4. März an sollen auch Ungeimpfte wieder in Restaurants gehen dürfen, wenn sie einen aktuellen negativen
Corona-Test vorlegen. Auch in den Hotels soll dann 3 G gelten. Die bisher geschlossenen Clubs und Diskotheken sollen wieder öffnen dürfen mit einer
2-G-Plus-Kontrolle - das heißt: Rein darf nur, wer geimpft und genesen ist und zusätzlich einen Test vorlegt oder wer eine Auffrischungsimpfung
bekommen hat.
Großveranstaltungen: In Stadien oder Hallen soll wieder mehr Publikum erlaubt sein: Im Freien dürfen bis zu 25 000 (und zwar auf maximal drei
Viertel der Plätze), im Inneren bis zu 6000 (maximal 60 Prozent der Plätze) Zuschauer dabei sein. Hier soll 2 G oder 2 G Plus gelten.
Dieser zweite Öffnungsschritt steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Krankenhäuser nicht voller Corona-Patienten sind.
Dritter Öffnungsschritt am 20. März
In einem letzten Schritt sollen ab dem 20. März alle "tiefgreifenderen" Maßnahmen entfallen, "wenn die Situation in den Krankenhäusern dies
zulässt", heißt es im Beschluss. Auch die Pflicht, dass Betriebe ihren Beschäftigten grundsätzlich Homeoffice ermöglichen müssen, entfällt dann.
Seit im November von SPD, Grünen und FDP das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert wurde, laufen zum 19. März die bisherigen
Möglichkeiten der Länder aus, Corona-Maßnahmen zu verhängen. Es brauche aber weiter "Basisschutzmaßnahmen", heißt es im Beschluss. Dazu
zählen Hygienevorschriften, Testpflichten in bestimmten Bereichen, eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie im Nahverkehr oder auch
spezielle Vorgaben für Altenheime oder Kliniken. Eine neue Rechtsgrundlage dafür soll der Bund nun rasch verabschieden. Sie soll auch weitergehende
Regelungen enthalten für Regionen, in denen wegen hoher Infektionszahlen das Gesundheitssystem überlastet ist. Und sollte die allgemeine Lage
wieder deutlich schlechter werden, soll der Bund wieder weitergehende Regelungen treffen.
Weitere Beschlüsse
Genesenenstatus: Wer als geimpft oder genesen gilt und vor allem wie lange, das soll nun nicht mehr das Robert-Koch-Institut (RKI) entscheiden,
sondern der Bund im Rahmen einer Verordnung, bei deren Erstellung auch die Länder angehört werden. [...]
Hochrisikogebiete: Hier soll der Bund eine neue Einstufung erlassen, welche Länder als Hochrisikogebiete zählen. Hintergrund ist: In vielen
Ländern der Erde sind die Infektionszahlen stark gestiegen, deshalb fielen Urlaubs-Rückkehrer oft plötzlich unter eine Quarantäne-Pflicht. Insbesondere
für Familien, deren Kinder bislang noch nicht geimpft werden konnten, ist das ein Problem.
Impfen: "Eine hohe Impfquote ist die Grundvoraussetzung, um dauerhaft auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten zu können und einen saisonalen Anstieg der Infektionsfälle hinzunehmen", heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Deshalb sei man weiter für eine allgemeine Impfpflicht. Darin seien sich alle 16 Länder und er einig, sagte Kanzler Scholz im Anschluss an das Treffen. [...]
Berufsbezogene Impfpflicht: [...] Im Beschluss steht dazu nun ein Kompromiss: [...] Die Gesundheitsämter hätten einen Ermessensspielraum, was zum Beispiel mit ungeimpften Pflegern geschehen soll. "Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen." Sie können nach eigenem Ermessen auch ein Bußgeld verhängen.
Bessere Daten: [...] Bemerkenswert ist deshalb, dass die Runde der Regierungschefs nun, zwei Jahre nach Ausbruch der Pandemie, ihre Gesundheitsminister beauftragt, die relevanten Zahlen "altersabhängig, tagaktuell, regionalisiert und mit guter Qualität" zu erfassen und an eine Zentrale zu übermitteln.
Am 17. März 2022 will die Bund-Länder-Runde wieder zusammenkommen."
Siehe ausführlich dazu die Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/politik/coro...6?referrer=push