Ab wann gilt 2G beim Einkaufen in Ihrem Bundesland?

#31 von Excubitor , 04.12.2021 19:09

FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Termine stehen fest2G beim Einkaufen: Hier sehen Sie, ab wann die Regel in Ihrem Bundesland gilt"

"Freitag, 03.12.2021, 18:38

[...]

Unabhängig von den neuen Beschlüssen gilt 2G beim Einkaufen bisher schon in Baden-Württemberg, Berlin,, Brandenburg, in Mecklenburg-Vorpommern, in Sachsen, in Thüringen und ab Samstag auch in Hamburg.

2G steht für "geimpft und genesen". Ungeimpfte und Nicht-Genesene können dann nur noch Lebensmittel und Produkte des alltäglichen Bedarfs einkaufen.

Ab wann gilt 2G in Ihrem Bundesland?

FOCUS Online sagt, wann die Regel in den anderen Bundesländern gilt.

- Bayern führt 2G im Einzelhandel ab Mittwoch ein.
- Bremen will nach Angaben von Bürgermeister Andreas Bovenschulte 2G beim Einkaufen spätestens ab Montag einführen.
- Hessen führt 2G beim Einkaufen ab Sonntag ein, die Regel gilt dann ab Montag.
- Niedersachsen arbeitet die Beschlüsse ab der kommenden Woche in die Landes-Verordnung ein. Möglich, dass 2G beim Einkaufen ab Mittwoch gilt.
- Nordrhein-Westfallen will die neuen Regeln ab Mittwoch im Landeskabinett besprechen, 2G beim Einkaufen soll dann ab Donnerstag gelten.
- Rheinland-Pfalz führt die Regel ab Samstag ein.
- Saarland lässt ungeimpfte Kunden noch bis Montag Zeit, ab dann gilt 2G im Handel.
- Sachsen-Anhalt setzt die härteren Maßnahmen (darunter 2G im Einzelhandel) ab Montag um.
- Schleswig-Holstein plant die Einführung der 2G-Regel beim Einkaufen ab Samstag.

Was gilt für Kinder?

Die 2G-Regel beim Einkaufen gilt für alle Bundesbürger ab 12 Jahren.

Wo gilt 2G beim Einkaufen?

Die Nachweispflicht gilt nicht für Betriebe des alltäglichen Bedarfs. Dazu zählen Supermärkte, Tankstellen, Drogerie-Filialen, Lebensmittel-Discounter, Obst- und Gemüsehändler, Metzgereien und Bäckereien. Wer bei Aldi Süd, Aldi Nord, Lidl, Rewe, Edeka, Hit, Familia, Kaufland und anderen Supermarkt- und Discounter-Filialen einkaufen will, braucht keine Nachweise.

[...]"

Mehr dazu unter der Quelle:
https://www.focus.de/finanzen/termine-st...letter_FINANZEN


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Verschärfung der Corona-Regeln zu Weihnachten - ein Überblick

#32 von Excubitor , 14.12.2021 21:13

Business Insider Deutschland - "Neue Einschränkungen auch für Geimpfte: Diese Bundesländer verschärfen die Corona-Regeln zu Weihnachten"

"17:13, 14 Dez 2021

- Angesichts hoher Inzidenzen, der bevorstehenden Feiertage und der Omikron-Variante verschärfen zahlreiche Bundesländer ihre Corona-Regeln.

- Zunehmend gelten diese auch für Geimpfte und Genesene. Deutlich schärfere Regeln gelten jedoch weiterhin für Ungeimpfte.

- Wir geben einen Überblick, welche Regeln in den Bundesländern zu Weihnachten gelten.



[...]

Einige Bundesländer haben bereits gehandelt. So stellte der Brandenburger Landtag zu Beginn dieser Woche die epidemische Notlage für das Bundesland fest, weil die Kliniken vielfach überlastet sind. Daher sollen Clubs und Diskotheken geschlossen und Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Besucherinnen und Besuchern verboten werden. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte: „Wir müssen alles, gemeinsam alles, was in unserer Macht steht, tun, um die Belastung unseres Gesundheitssystems zu senken.“

Treffen im privaten und öffentlichen Raum, an denen nur Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind draußen mit bis zu 200 Personen gestattet, in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen. Kinder bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit.

So ist die Lage in den anderen Bundesländern:

Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es derzeit keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte, hingegen dürfen sich maximal zehn Ungeimpfte in Innenräumen treffen.

Hamburg

In Hamburg wurden die auf der Ministerpräsidentenkonferenz verabredeten Kontaktbeschränkungen für private Feiern und Treffen, die auch Geimpfte umfassen, noch nicht umgesetzt. Dies ist erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 vorgesehen. Ein Sprecher der Gesundheitsbehörde sagt jedoch: „Weitere Kontaktbeschränkungen für Geimpfte können nicht ausgeschlossen werden, sind aber derzeit nicht in Planung.“

Bremen

In Bremen sind laut Antwort eines Sprechers der dortigen Gesundheitssenatorin keine Kontaktbeschränkungen für Geimpfte geplant.

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es ab 16. Dezember neue Regeln. Hier gelten die Obergrenzen für private Treffen von maximal 30 Personen innen und 100 Personen außen. Bei Ungeimpften sind es für private Treffen maximal zwei weitere Personen eines Haushalts.

Niedersachsen

In Niedersachsen gilt von 1. bis 23. Dezember die „Warnstufe 2“. Bei Treffen von mehr als 15 Personen gilt im Innenbereich 2Gplus (Nachweis mit negativem Test) und im Außenbereich 2G.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es derzeit keine Kontaktbeschränkung für Geimpfte und Genesene, lediglich eine Empfehlung, Kontakte zu reduzieren und sich mit nicht mehr als zehn anderen Personen zu treffen.

Berlin

In Berlin wurde am Dienstag beschlossen, dass bei Treffen auch von Genesenen und Geimpften eine Obergrenze von 50 Personen in geschlossenen Räumen und 200 im Freien gilt. 2G-Bedingungen gelten bei mehr als 20 Anwesenden.

Sachsen

Laut Gesundheitsministerium in Sachsen gelten Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene: Bei privaten Treffen dürfen maximal 20 Personen kommen. „Es wird hier zudem dringend empfohlen, dass sich hier alle Anwesenden zuvor testen (lassen)“, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit. Wesentlich restriktiver sind die Maßnahmen für Ungeimpfte: Sie sind auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person beschränkt.

Thüringen

In Thüringen gelten in der aktuellen Corona-Verordnung Kontaktbeschränkungen „ausschließlich für Personen, die weder geimpft noch genesen sind“, wie die Landesregierung mitteilt.

Nordrhein-Westfalen

In NRW gibt es eine Obergrenze für Teilnehmer an Veranstaltungen, darüber hinaus sind verschärfte Kontaktbeschränkungen ab einer regionalen Sieben-Tage-Inzidenz von 350 möglich. Dazu muss der Wert mindestens drei Tage in Folge über dieser Schwelle liegen und es muss eine Verfügung des Gesundheitsministeriums dazu erfolgt sein. Derzeit liegen einige Kreise darüber. Ist das der Fall, gilt eine Obergrenze für private Feiern von 50 Personen in Innenräumen und 200 im Freien.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz sind derzeit keine weiteren Beschränkungen für Geimpfte geplant, teilt ein Sprecher der Landesregierung mit.

Saarland

Treffen zwischen Geimpften sind an Weihnachten im Saarland ohne Einschränkungen erlaubt.

Hessen

In Hessen gelten vom 16. Dezember bis zum 13. Januar verschärfte Regeln. Künftig dürfen sich Ungeimpfte nur noch im Kreis des eigenen Haushalts und mit maximal zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen – egal ob diese geimpft oder genesen sind. Damit wolle man verhindern, dass Ungeimpfte Geimpfte anstecken, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU).

Baden-Württemberg

Die Landesregierung von Baden-Württemberg teilt auf Anfrage mit, sie prüfe fortlaufend, inwieweit Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene eingeführt werden. Sie betont, dass man insbesondere vor dem Hintergrund der noch leichter übertragbaren Omikron-Variante die Situation genau bewerte.

Bayern

In Bayern gibt es aktuell keine allgemeinen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene."

Siehe dazu die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1639498513


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Bundeseinheitliche Regeln ab dem 28.Dezember 2021, beschlossen auf dem Gipfel vom 21.12.2021

#33 von Excubitor , 21.12.2021 19:16

Die Maßnahmen, die ab dem 28. Dezember gelten sollen:

"- Betriebe mit kritischer Infrastruktur wie Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienste sollen Pandemie-Pläne überarbeiten, damit die Kernversorgung aufrechterhalten werden kann

- 3G am Arbeitsplatz bleibt erhalten

- 2G oder 2G+ in Kino, Theater oder Einzelhandel

- Ungeimpfte dürfen sich mit maximal zwei anderen Personen aus einem anderen Haushalt treffen.

- Private Zusammenkünfte sind auf maximal zehn Personen beschränkt, auch für Geimpfte und Genesene (Kinder ausgenommen)

- Clubs und Diskotheken werden geschlossen

- Großveranstaltungen wie Fußballspiele ohne Publikum

- Verkauf von Feuerwerkskörpern ist verboten

- Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr
"


Quelle:

RP-ONLINE Corona-Newsblog: Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte und Genesene ab 28. Dezember
https://rp-online.de/panorama/coronaviru...piC5fLj2DsgYeXg

Kommentar

Die Politversager kapieren es einfach nicht: warum wohl habe ich gestern schon angemerkt,
was das RKI heute sogar gefordert hat. Strikte Maßnahmen müssen sofort erfolgen, wenn
sie was bringen sollen. Man kann keinesfalls erst abwarten und sogar ermöglichen, dass
sich über Weihnachten viele Personen anstecken werden . Und kein Wort zu den Millionen
Silvesterpartys, die man ohnehin nicht kontrollieren kann und will.


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zuletzt bearbeitet 22.12.2021 | Top

Diese Bundesländer verschärfen die Corona-Regeln des Gipfels

#34 von Excubitor , 22.12.2021 21:36

WELT DEUTSCHLAND ÜBERBLICK - "Diese Bundesländer verschärfen die Corona-Regeln des Gipfels"

"Stand: 16:21 Uhr

[...]

In Hamburg werden bereits zu Weihnachten die Kontakte auch für Geimpfte und Genesene eingeschränkt. Nur noch maximal zehn Personen dürften privat zusammentreffen, Kinder unter 14 gehören nicht dazu. Für Ungeimpfte gilt weiterhin eine Kontaktbeschränkung auf den eigenen Haushalt plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt. Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, gelten die Regeln für Ungeimpfte. Auch eine Sperrstunde für die Gastronomie wurde beschlossen: Ab dem 24. Dezember müssen Restaurants, Kneipen und Bars von 23 Uhr an schließen. Am Neujahrsmorgen gelte die Sperrstunde erst ab 1 Uhr.

Bremen wird bei der coronabedingten Schließung von Clubs und Diskotheken die Regelung von Niedersachsen übernehmen. „Ich werde dem Senat empfehlen, dass wir uns an Niedersachsen orientieren“, sagte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD). Es sei sinnvoll, dieselben Regeln wie das Nachbarland zu haben. Dort müssen unter der von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) verkündeten Weihnachtsruhe ebenfalls Clubs schließen, Tanzveranstaltungen werden verboten.

In Mecklenburg-Vorpommern gelten schon vom 24. Dezember an die Kontaktbeschränkungen, die bundesweit bis 28. Dezember eingeführt werden. Danach dürfen sich maximal zehn geimpfte Personen privat treffen. Ungeimpfte dürfen nur mit zwei weiteren Personen zusammenkommen.

Die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen sollen in Baden-Württemberg bereits unmittelbar nach den Weihnachtsfeiertagen in Kraft treten. Zusammenkünfte seien dann künftig nur noch mit höchstens zehn Personen über 14 Jahre erlaubt, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Stuttgart.

Da die Omikron-Variante auch von Geimpften und Genesenen weiterverbreitet werden könne, sei diese Regelung geboten. „Sie tritt unmittelbar nach den Weihnachtsfeiertagen in Kraft, nicht erst am 28.12.“, sagte er. Zuvor hatten Baden-Württemberg und Sachsen sich von den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz zur Corona-Politik distanziert, weil sie diese für unzureichend halten. Die Beschlüsse seien „nicht weitgehend genug“, ließen die beiden Länder in einer Protokollnotiz zu dem Beschlusspapier festhalten. Die Beschlüsse „gewährleisten keine ausreichende Handlungsfähigkeit, um schnell auf eine sich zuspitzende Lage reagieren zu können“.

Sachsen und Baden-Württemberg fordern Rücknahme von Änderungen am Infektionsschutzgesetz

Das CDU-geführte Sachsen und das Grünen-geführte Baden-Württemberg forderten die Ampel-Koalition im Bund zudem zur Rücknahme von Änderungen am Infektionsschutzgesetz auf. Es müsse wieder der „volle Maßnahmenkatalog“ nach Paragraf 28 des Gesetzes zur Verfügung stehen. Die „Ampel“ hatte diesen Katalog abgeschwächt, großräumige Lockdown-Maßnahmen sind seitdem nicht mehr möglich.

Baden-Württemberg forderte in der Protokollnotiz zudem, dass der Bundestag „kurzfristig“ wieder die epidemische Notlage nationaler Tragweite erklärt. Dies sei angesichts der „exponentiellen Ausbreitung“ der Omikron-Variante „dringend erforderlich“.

Thüringen hat am Mittwoch beschlossen, bis mindestens Mitte Januar auf Distanzunterricht an den Schulen zu setzen – nur nicht bei den Abiturklassen, die weiterhin normal unterrichtet werden. Auch für andere Abschlussklassen sind Ausnahmen möglich.
Ab dem 17. Januar soll wieder auf Wechselunterricht gesetzt werden, wobei die Schulen selbst über die Art und Weise der Durchführung entscheiden sollen. Schüler, die sich nicht testen lassen oder keine Masken tragen, dürfen das Schulgelände nicht betreten.

Die Schulen bleiben nach den Weihnachtsferien am 3. und 4. Januar noch geschlossen – auch, damit sich die Kollegien auf die geänderte Lage vorbereiten könnten.

In Brandenburg gelten für Geimpfte und Genesene vom kommenden Montag (27.12.) an schärfere Corona-Regeln. Dann sind private Treffen für sie drinnen wie draußen nur mit bis zu zehn Menschen erlaubt. Das beschloss das Kabinett am Mittwoch. Die neue Beschränkung gilt zunächst bis zum 19. Januar."

Siehe dazu die Quelle:
https://www.welt.de/politik/deutschland/...es-Gipfels.html


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Neue Quarantäne-Regeln

#35 von Excubitor , 05.01.2022 19:20

Business Insider Deutschland - "Neue Quarantäne-Regeln: Erst macht Lauterbach Vorschläge, dann schießen Länderminister quer"

"18:40, 05 Jan 2022

- Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat am Mittwoch Vorschläge zu verkürzten Quarantänezeiten gemacht. Grundsätzlich kann man sich demnach nach fünf bzw. sieben Tagen freitesten.

- Kurz nach Lauterbach beschlossen jedoch die Länder-Gesundheitsminister einen eigenen Vorschlag. Der sieht teilweise noch kürzere Zeiten vor.

- Business Insider erklärt die Details und sagt, was nun ab wann wirklich gilt.

[...]"


Siehe Details dazu unter der Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1641405100


Kommentar

Hierbei handelt es sich lediglich um Vorschläge, von denen bislang gar keiner gilt, weshalb
ich diese hier nur verlinkt habe.
Ein endgültiger Beschluss von Kanzler und Ministerpräsidenten ergeht dazu erst am Freitag.
Auch hier hat sich wieder einmal gezeigt, dass der Föderalstaat völlig ungeeignet ist, einer
Pandemie wirksam zu begegnen, weshalb wir unbedingt ein Notstandsgesetz brauchen, damit
das auf gar keinen fall ein weiteres mal vorkommen kann. Offensichtlich haben die Politiker
immer noch nicht kapiert, für wie viele Tote und Infizierte sie höchst persönlich durch ihre
schon fast bemitleidenswert zur Schau gestellte pandemische Unfähigkeit verantwortlich sind.


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zuletzt bearbeitet 05.01.2022 | Top

Neue Regeln - verkürzte Quarantäne

#36 von Excubitor , 07.01.2022 18:37

Business Insider - "Bund und Länder beschließen verkürzte Quarantäne-Regeln: Was jetzt für euch künftig genau gilt"

"15:01, 07 Jan 2022

- Die Ministerpräsidenten der Länder und Kanzler Olaf Scholz (SPD) haben am Freitag auf einem Gipfel neue Quarantäne-Zeiten beschlossen.

- Anstatt 14 Tage lang in Isolation müssen Infizierte und Kontaktpersonen deutlich kürzer zuhause bleiben.

- Business Insider erklärt die neuen Regelungen – und welche Ausnahmen gelten.



[...]

Ab wann die neuen Regeln gelten, ist noch unklar. Da die Rechtsvorschriften nach dem Bund-Länder-Beschluss nun angepasst werden, wird es noch ein paar Tage dauern, bis sie in Kraft sind. Voraussichtlich gelten die Regeln erst ab Mitte oder Ende kommender Woche. Business Insider erklärt, was dann für euch gilt.

Wenn man selbst mit Corona infiziert ist

Generell gilt: Ihr müsst in Isolation für zehn Tage. Nach sieben Tagen könnt ihr euch aber durch einen PCR-Test oder vom Paul-Ehrlich-Institut zertifizierten Schnelltest freitesten. Der Schnelltest muss jedoch in einem Testzentrum erfolgen. Diese allgemeine Regel gilt auch für Schul- und Kita-Kinder.

Eine Besonderheit gilt für Beschäftigte in bestimmten Berufen: Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeitet, kann sich nach sieben Tagen freitesten – allerdings ausschließlich mit einem negativen PCR-Test. Zuvor müssen Betroffene 48 Stunden symptomfrei sein.

Wenn man nicht infiziert, aber eine Kontaktperson ist

Generell gilt: Ihr müsst für zehn Tage in Quarantäne. Auch hier könnt ihr euch nach sieben Tagen durch einen PCR- oder vom Paul-Ehrlich-Institut zertifizierten Schnelltest freitesten. Der Schnelltest muss jedoch in einem Testzentrum erfolgen.

Auch hier eine Besonderheit: Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe arbeitet, kann sich bereits nach fünf Tagen freitesten – allerdings ausschließlich mit einem negativen PCR-Test. Zuvor müssen Betroffene 48 Stunden symptomfrei sein. Gleiches gilt für Schul- und Kita-Kinder.

Wer gar nicht mehr in Quarantäne oder Isolation muss

Ausnahmen von der Quarantäne gibt es ausschließlich für Kontaktpersonen, nicht für Infizierte. Drei Gruppen von Kontaktpersonen sind von der Quarantäne ausgenommen:

Geboosterte: Wer geboostert ist, also drei Impfungen erhalten hat.

Frisch doppelt Geimpfte: Wichtig: Die zweite Schutzimpfung liegt weniger als zwei Monate zurück

Genesene: Das Ende der Erkrankung liegt weniger als zwei Monate zurück.

Wer die neuen Regeln kontrolliert

Das soll wie bisher eigentlich das Gesundheitsamt übernehmen. Es ordnet entsprechende Maßnahmen an. In der Praxis sind die Ämter jedoch vielfach mit der Kontaktnachverfolgung überfordert. Umso wichtiger ist das persönliche Verantwortungsbewusstsein, wenn man betroffen ist."

Siehe dazu die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1641565668


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zuletzt bearbeitet 07.01.2022 | Top

Neue Corona-Regeln: 2G+ in der Gastronomie

#37 von Excubitor , 07.01.2022 18:41

Business Insider Deutschland - "Bund und Länder haben 2G+ für Restaurants und Bars beschlossen — doch nicht alle Länder machen mit"

"17:16, 07 Jan 2022

- Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass in Restaurants, Cafés und Kneipen von nun an eine 2G-Plus-Regel gelten soll.

- Das bedeutet: Wer geimpft oder genesen ist, muss dort zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test oder eine Booster-Impfung nachweisen können.

- Sachsen-Anhalt bleibt zunächst bei seinen bisher geltenden Regeln: Hier werden Genesene und Geimpfte noch keinen zusätzlichen Test oder eine Auffrischungsimpfung benötigen.


[...]"

Siehe mehr dazu unter der Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1641572588


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zuletzt bearbeitet 07.01.2022 | Top

Neue Corona-Quarantäne-Regeln voraussichtlich gültig ab kommenden Samstag

#38 von Excubitor , 10.01.2022 18:58

Business Insider Deutschland - "Nur noch eine Woche zuhause bleiben: Neue Quarantäne-Regeln voraussichtlich ab dem Wochenende gültig"

"16:27, 10 Jan 2022

- Zukünftig wird die Quarantänezeit für alle von 14 auf zehn Tage verkürzt. Zudem besteht bereits nach sieben Tagen die Möglichkeit des Freitestens durch ein negatives Testresultat.

- Im ursprünglichen Beschluss zu dieser Maßnahme wurde jedoch kein genaues Datum genannt, weshalb vielen unklar ist, ab wann die neuen Regeln gelten.

- Nun ist klar: Voraussichtlich ab dem Wochenende, womöglich schon am Samstag, treten die neuen Regelungen in kraft.



Am Freitag erst beschlossen Bund und Länder verkürzte Quarantänezeiten. Anstatt 14 Tage zuhause zu bleiben, dürfen Infizierte auch bei der Infektion mit der Omikron-Mutation bereits nach zehn Tagen die eigenen vier Wände wieder verlassen können. Doch es geht noch früher: Bereits nach sieben Tagen kann die Quarantäne durch einen negativen PCR- oder Antigentest beendet werden. Geboosterte Kontaktpersonen müssen zukünftig zudem gar nicht mehr in Quarantäne – auch nicht, wenn sie Kontakt zu einem Omikron-Fall hatten.

[...]

Der gegenwärtige Plan der Bundesregierung sieht vor, dass der Bundestag diesen Mittwoch über die verkürzte Quarantäne entscheidet. Der Bundesrat soll dies am Freitag dann bestätigen. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt die Regelung dann in Kraft. Das bedeutet, dass die neuen Regelungen eventuell schon ab Samstag gelten können.

Einzelne Bundesländer preschen vor, dort gilt die verkürzte Quarantäne bereits ab Mittwoch

Einzelne Länder preschen jedoch vor. Baden-Württemberg kündigt an, dass dort die verkürzten Quarantäneregeln bereits ab Mittwoch gelten sollen.

[...]"

Siehe vollständig dazu die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1641834508


Zu Details der neuen Regelungen siehe diesen Beitrag >>


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zuletzt bearbeitet 10.01.2022 | Top

Neue Corona-Quarantäne-Regeln in den meisten Bundesländern gültig ab kommenden Samstag

#39 von Excubitor , 14.01.2022 19:43

Business Insider - "In der Regel schon ab dem Wochenende gültig: Bundestag und Bundesrat beschließen neue Quarantäne-Regeln"

"16:11, 14 Jan 2022

- Nur wenige Stunden nach dem Bundestag stimmt auch der Bundesrat den neuen Quarantäneregeln zu. Frisch Geimpfte oder Genesene müssen ab jetzt nicht mehr in Quarantäne, wenn sie Kontakt zu einem Corona-Positiven hatten.

- In die Sondersitzung der Länderkammer an diesem Freitag kommt auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.

- Der SPD-Gesundheitsexperte wirbt erneut vehement für das Impfen – und für eine allgemeine Impfpflicht.



Die neuen Quarantäneregeln für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen können in Kraft treten. Der Bundesrat hat am Freitag einstimmig eine Verordnung gebilligt, die dafür einen rechtlichen Rahmen schafft. Sie war erst am Abend zuvor vom Bundestag beschlossen worden. In den allermeisten Bundesländern greifen die neuen Regeln bereits ab diesem Wochenende.

Die neuen Regeln sehen vor, dass sich dreifach geimpfte Kontaktpersonen von Corona-Infizierten nicht mehr in Quarantäne begeben müssen. Das gilt auch für frisch doppelt Geimpfte oder frisch Genesene. Außerdem werden kürzere Quarantänezeiten im Fall von Infektionen ermöglicht, um bei stark steigenden Infektionszahlen den personellen Zusammenbruch wichtiger Versorgungsbereiche zu verhindern. Künftig können sich Infizierte oder Kontaktpersonen, die die Vorgaben für eine Quarantäne-Befreiung nicht erfüllen, nach sieben Tagen durch einen PCR-Test oder einen zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten lassen.

[...]"

Mehr dazu unter der Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/b...push-1642173694

Siehe detailliert zu den Regeln auch den vorhergehenden Beitrag >>.


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zuletzt bearbeitet 14.01.2022 | Top

Alles Wichtige zu Isolation, Quarantäne und Tests auf einer DIN A4-Seite

#40 von Excubitor , 03.02.2022 20:14

Business Insider - "Alles Wichtige auf einer DIN-A4-Seite: Das müsst ihr zu Isolation, Quarantäne & Tests wissen"

"17:58, 03 Feb 2022

- Welche Isolations- und Quarantäneregeln gelten für Geimpfte und Genesene? Wann kann man sich freitesten?

- Zu welchem Zeitpunkt sollte man sich am besten testen, um eine Infektion zuverlässig nachzuweisen?

- Folgende Grafik beantwortet die häufigsten Fragen rund ums Thema aktuelle Corona-Regeln.



[...] Es ist schwer, bei all den geltenden Regeln den Überblick zu behalten.

Business Insider hat auf einer DIN-A4-Seite alles Wichtige zusammengestellt, um zu Hause mit einer Corona-Erkrankung umzugehen. Das Papier könnte ihr euch unten nach dem Download auch ausdrucken und an den Kühlschrank oder eine Pinnwand heften.

Unter anderem beantworten wir die Frage, welche Quarantäne-Regel für welchen Impfstatus gilt. Hier gibt es aktuell viele Unklarheiten. Denn während sich zum Beispiel alle Erkrankten in Quarantäne begeben müssen, gilt das nicht mehr für frisch geimpfte und genesene Kontaktpersonen sowie diejenigen, die ihren Booster schon erhalten haben.

Wichtig ist dabei jedoch immer, dass der positive PCR-Test, der eine Genesung bestätigt, oder die letzte Impfdosis höchstens 90 Tage zurückliegt. Ähnliche Regeln gelten auch bei 2G- und 2G-Plus-Veranstaltungen. Hier können die Regeln im Einzelnen von Bundesland zu Bundesland variieren, sodass ihr euch im Zweifel immer über die Website der jeweiligen Landesregierung informieren solltet.

Viele Eltern sind zudem mit der Entscheidung zwischen regulären Antigen-Schnelltests und Lolli-Tests für ihre Kinder konfrontiert. Letztere werden vor allem in Schulen und Kitas eingesetzt. In der Durchführung sind sie für Kinder deutlich einfacher als Antigen-Tests mit Nasenabstrich und zudem ist ihre Sensitivität höher.

Schlussendlich zu Hause zum Nachweis einer Infektion auch der Testzeitpunkt entscheidend, um eine Infektion sicher zu erkennen: Zwischen dem vierten und sechsten Tag nach Infektion ist die Viruslast gewöhnlich am höchsten, weshalb die Tests in diesem Zeitraum eine Infektion am zuverlässigsten erkennen.

Diese Corona-Regeln gelten für dich

[...]

Aktuelle Corona-Regeln als PDF zum Ausdrucken

Siehe dazu vollständig die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1643913820


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zuletzt bearbeitet 03.02.2022 | Top

Corona-Regel-Lockerungen: Überblick - das haben Bund und Länder beschlossen

#41 von Excubitor , 16.02.2022 20:15

SZ.de - "Corona-Pandemie: Die Bund-Länder-Beschlüsse im Überblick"

"16. Februar 2022, 18:34 Uhr

Kein 2 G mehr in Geschäften, bald dürfen auch Ungeimpfte wieder ins Restaurant und am 19. März sollen fast alle Corona-Maßnahmen auslaufen: [...]

[...] Und bis dahin werden sie in zwei Schritten gelockert - zum Beispiel die Kontaktbeschränkungen oder die Zugangsregeln in der Gastronomie.
[...]

Das heißt aber nicht, dass das alles überall auch genau so und zum selben Zeitpunkt kommt. Denn für die Vorschriften zum Infektionsschutz sind
die Länder zuständig - und die weichen nicht selten von der Linie ab, die sie bei den Bund-Länder-Treffen selber mitgetragen haben. [...]

Erster Öffnungsschritt

Kontaktbeschränkungen: Für alle, die gegen Corona geimpft oder von einer Infektion genesen sind, soll es bald keinerlei Kontaktbeschränkungen
mehr bei einem privaten Treffen geben. Das planen Bund und Länder als ersten Öffnungsschritt. Diese Menschen - und das sind die meisten in
Deutschland - können sich also treffen, mit wem sie wollen, solange auch diese Personen alle geimpft oder genesen sind. Für Ungeimpfte soll bis
zum 19. März weiter gelten: Sie dürfen sich nur mit höchstens zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahren werden
nicht mitgezählt.

2 G im Einzelhandel: Die bisherigen Zugangsregeln für Geschäfte sollen komplett entfallen. Das hat allerdings geringe Auswirkungen, da die
meisten Bundesländer die 2-G-Regel im Einzelhandel ohnehin schon abgeschafft haben. Beim Einkaufen muss man aber weiter eine medizinische
Maske tragen, eine FFP2-Maske wird empfohlen.


Der Beschluss enthält eine Klausel, die den Ländern einige Freiheit einräumt: In Bereichen, "die keine oder nur geringe überregionale Auswirkungen
haben", sollen sie "eigenverantwortlich" entscheiden. Das tun sie formal zwar schon immer, dass es nun aber betont wird, gibt den
Landesregierungen Argumentationsspielraum.

Zweiter Öffnungsschritt am 4. März

Gastronomie und Hotels: Vom 4. März an sollen auch Ungeimpfte wieder in Restaurants gehen dürfen, wenn sie einen aktuellen negativen
Corona-Test vorlegen. Auch in den Hotels soll dann 3 G gelten. Die bisher geschlossenen Clubs und Diskotheken sollen wieder öffnen dürfen mit einer
2-G-Plus-Kontrolle - das heißt: Rein darf nur, wer geimpft und genesen ist und zusätzlich einen Test vorlegt oder wer eine Auffrischungsimpfung
bekommen hat.

Großveranstaltungen: In Stadien oder Hallen soll wieder mehr Publikum erlaubt sein: Im Freien dürfen bis zu 25 000 (und zwar auf maximal drei
Viertel der Plätze), im Inneren bis zu 6000 (maximal 60 Prozent der Plätze) Zuschauer dabei sein. Hier soll 2 G oder 2 G Plus gelten.

Dieser zweite Öffnungsschritt steht aber unter dem Vorbehalt, dass die Krankenhäuser nicht voller Corona-Patienten sind.

Dritter Öffnungsschritt am 20. März

In einem letzten Schritt sollen ab dem 20. März alle "tiefgreifenderen" Maßnahmen entfallen, "wenn die Situation in den Krankenhäusern dies
zulässt"
, heißt es im Beschluss. Auch die Pflicht, dass Betriebe ihren Beschäftigten grundsätzlich Homeoffice ermöglichen müssen, entfällt dann.

Seit im November von SPD, Grünen und FDP das Infektionsschutzgesetz entsprechend geändert wurde, laufen zum 19. März die bisherigen
Möglichkeiten der Länder aus, Corona-Maßnahmen zu verhängen. Es brauche aber weiter "Basisschutzmaßnahmen", heißt es im Beschluss. Dazu
zählen Hygienevorschriften, Testpflichten in bestimmten Bereichen, eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie im Nahverkehr oder auch
spezielle Vorgaben für Altenheime oder Kliniken. Eine neue Rechtsgrundlage dafür soll der Bund nun rasch verabschieden. Sie soll auch weitergehende
Regelungen enthalten für Regionen, in denen wegen hoher Infektionszahlen das Gesundheitssystem überlastet ist. Und sollte die allgemeine Lage
wieder deutlich schlechter werden, soll der Bund wieder weitergehende Regelungen treffen.

Weitere Beschlüsse

Genesenenstatus: Wer als geimpft oder genesen gilt und vor allem wie lange, das soll nun nicht mehr das Robert-Koch-Institut (RKI) entscheiden,
sondern der Bund im Rahmen einer Verordnung, bei deren Erstellung auch die Länder angehört werden. [...]

Hochrisikogebiete: Hier soll der Bund eine neue Einstufung erlassen, welche Länder als Hochrisikogebiete zählen. Hintergrund ist: In vielen
Ländern der Erde sind die Infektionszahlen stark gestiegen, deshalb fielen Urlaubs-Rückkehrer oft plötzlich unter eine Quarantäne-Pflicht. Insbesondere
für Familien, deren Kinder bislang noch nicht geimpft werden konnten, ist das ein Problem.

Impfen: "Eine hohe Impfquote ist die Grundvoraussetzung, um dauerhaft auf Infektionsschutzmaßnahmen verzichten zu können und einen saisonalen Anstieg der Infektionsfälle hinzunehmen", heißt es im Bund-Länder-Beschluss. Deshalb sei man weiter für eine allgemeine Impfpflicht. Darin seien sich alle 16 Länder und er einig, sagte Kanzler Scholz im Anschluss an das Treffen. [...]

Berufsbezogene Impfpflicht: [...] Im Beschluss steht dazu nun ein Kompromiss: [...] Die Gesundheitsämter hätten einen Ermessensspielraum, was zum Beispiel mit ungeimpften Pflegern geschehen soll. "Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen." Sie können nach eigenem Ermessen auch ein Bußgeld verhängen.

Bessere Daten: [...] Bemerkenswert ist deshalb, dass die Runde der Regierungschefs nun, zwei Jahre nach Ausbruch der Pandemie, ihre Gesundheitsminister beauftragt, die relevanten Zahlen "altersabhängig, tagaktuell, regionalisiert und mit guter Qualität" zu erfassen und an eine Zentrale zu übermitteln.

Am 17. März 2022 will die Bund-Länder-Runde wieder zusammenkommen."


Siehe ausführlich dazu die Quelle:
https://www.sueddeutsche.de/politik/coro...6?referrer=push


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Der "Sommerfahrplan" der Regierung für die Corona-Regeln

#42 von Excubitor , 20.02.2022 19:31

Business Insider - "Regierung plant neues Gesetz zum 18. März: Das ist der Fahrplan für die neuen Corona-Regeln im Sommer"

17:39, 20 Feb 2022

- Am 18. März sollen alle neuen Corona-Regeln für den Sommer feststehen. Das erfuhr Business Insider aus Regierungskreisen.

- Bereits am 9. März werden die Eckpunkte neuer Maßnahmen zusammengetragen.

- Unter anderem soll die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und Bussen und Bahnen bleiben.



[...]

So sieht der Fahrplan der Regierung aus

- Mittwoch, 9. März: Kabinettsbeschluss einer Formulierungshilfe. Heißt: An dem Tag sollen die
Eckpunkte der neuen Corona-Regeln festgelegt werden.

- Mittwoch, 16. März, 13:00 Uhr: Erste Lesung ohne oder mit kurzer Debatte. Anschließend
werden die geplanten Corona-Maßnahmen im Gesundheitsausschuss angehört.

- Freitag, 18. März, 09:00 Uhr: Zweite und dritte Lesung im Bundestag. Um 11 oder 12 Uhr soll
eine Sondersitzung im Bundesrat statt. Anschließend wird es eine Gegenzeichnung des Bundespräsidenten
geben und noch am selben Tag werden die neuen Regeln im Bundesgesetzblatt verkündet.

Einen Tag später, am 19.März, fallen die aktuell bekannten Maßnahmen weg, und die neue Corona-Regeln
für den Sommer treten in Kraft.

Welche Corona-Maßnahmen sollen bleiben?

Die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine
Hygienevorgabe sollen bleiben. Sowie die Möglichkeit, in bestimmten Einrichtungen weiterhin einen
3G-Nachweis vorzulegen (Impf-, Genesenen- und Teststatus).
Dazu zählen zum Beispiel Schulen und
Kindertagesstätten.

Um Risikopatienten oder Ältere zu schützen, könnte weiterhin für Krankenhäuser, Pflegeheime und
ähnliches sogar 2G-Plus als Zugangsvoraussetzung gelten."


Siehe dazu die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1645378854


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Ab heute gelten umfangreiche Lockerungen der Corona-Regeln

#43 von Excubitor , 04.03.2022 19:30

Tagesschau.de - "Corona-Lockerungen - Restaurants und Hotels öffnen für Ungeimpfte

"Stand: 04.03.2022 04:17 Uhr

Endlich wieder auf Konzerte oder in den Club gehen: Das wird nun wieder etwas einfacher. Denn ab heute greift
die zweite Stufe des Lockerungsplans von Bund und Ländern - vor allem für den Veranstaltungsbereich und die Gastronomie.

Vor allem in das Leben der Ungeimpften kehrt ab heute etwas Normalität zurück. Sie können wieder auswärts essen gehen
oder übernachten. In Restaurants und Hotels gilt anstatt der 2G- die 3G-Regel. Hinein kommt also, wer entweder geimpft,
genesen oder tagesaktuell getestet ist.

Clubs und Diskotheken dürfen ab heute nach der 2G-Plus-Regel öffnen. Geimpfte und Genese werden also hineingelassen,
wenn sie zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen können oder geboostert sind. In Berlin müssen sich auch Geboosterte
noch testen lassen.

[...]"

Mehr dazu unter der Quelle:
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unt...rungen-147.html

-----

RP ONLINE - "Neue Verordnung: Ab Freitag gelten diese Corona-Lockerungen in NRW"
https://rp-online.de/panorama/coronaviru...ts_aid-66763065


Für die präzisen Regelungen in Ihrem Bundesland sehen Sie bitte auf der Homepage Ihres Gesundheitsministeriums
oder derjenigen Ihrer jeweiligen Gemeinde nach.


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Neue Corona-Regeln ab 20.März

#44 von Excubitor , 09.03.2022 14:58

Business Insider - "Regierung legt neuen Regel-Katalog vor: Was ab dem 20. März in Corona-Hotspots gilt"

"11:21, 09 Mrz 2022

- Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) legen dem Bundeskabinett einen
Entwurf für eine neue Rechtsgrundlage vor, nach der auch über den 20. März hinaus Krisenmaßnahmen regional oder auf
Landesebene möglich sind.

- Für Lauterbach stelle dies einen Kompromiss dar, durch den „die Länder sofort auf neue Ausbrüche oder auf hohe
Fallzahlen reagieren können“. Er dient als Formulierungshilfe für die Koalitionsparteien.

- Landesregierungen können so mit einer Verordnung Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-,
Genesenen- oder Testnachweise – also Regelungen wie 2G und 3G – wieder einsetzen.



[...]

Konkret sollen zum Eindämmen von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn ein
Landesparlament dies beschließt. Dazu soll es die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“
feststellen müssen, heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. In einer „konkret zu benennenden
Gebietskörperschaft“ sollen dann Maßnahmen erlassen werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte
sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise – also Regelungen wie 2G und 3G. Die Gefahrenlage kann bei besonders hohen
Infektionszahlen oder der Ausbreitung einer deutlich stärker krankmachenden Virusvariante bestehen.

Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können

Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa
Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch
Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben. Bundesweit soll weiterhin eine Maskenpflicht in Fernzügen
und Flugzeugen verankert werden – bisher gilt dort auch noch die Zugangsregel nur für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G).

[...]

Keine bundesweite Regelung, ab wann ein Corona-Hotspot als solcher gilt

Ab wann ein Bundesland Corona-Maßnahmen verhängen kann in bestimmten Hotspots, entscheidet das Land nach eigenem
Ermessen
. Einen bundesweit einheitlichen Kriterienkatalog, ab wann ein Hotspot als ein solcher gilt, regelt der Bund nicht.

[...]"

Siehe vollständig dazu die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/r...push-1646822609


Kommentar

Das ist kein vertretbarer Kompromiss, sondern der Ausdruck der deutschen Pandemie-Unfähigkeit,
eine Festschreibung des bisher schon mehrfach ohne Lerneffekt zelebrierten Regelungs-Chaos unter
dem Motto "jeder macht was er will, keiner was er soll, aber alle machen mit".
Betrachtet man sich die möglichen gesundheitlichen Folgen selbst leichter Verläufe der Covid-19, so
kann man nur zu dem Schluss kommen, dass das vorprogrammierte Regelungs-Chaos unvertretbar ist.


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Was jetzt noch an Corona-Regeln gilt

#45 von Excubitor , 03.04.2022 23:37

RP-ONLINE - "Überblick über neuen Corona-Rechtsrahmen: Die Maske fällt - was jetzt noch gilt"

"3. April 2022 um 20:05 Uhr

[...]

[...] Trotz weiter hoher Infektionszahlen sieht der neue bundesweite Rechtsrahmen seit Sonntag nur wenige
allgemeine Schutzmaßnahmen vor. Möglich sind in fast allen Bundesländern damit noch Maskenpflichten
etwa in Praxen, Pflegeheimen, Kliniken, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen.
Bundesweit gilt weiter Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen.
Unabhängig von staatlichen Regeln können Firmen, Geschäfte und andere Einrichtungen nach Hausrecht
weiterhin Vorgaben wie Maskenpflichten beibehalten.

Das weitgehende Ende der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung hatte die Ampel-Koalition gegen Proteste
unter anderem aus den Ländern durchgesetzt. Die Bundesregierung begründet dies damit, dass keine
bundesweite Überlastung des Gesundheitswesens bestehe und im Notfall regional weiter schärfere Regeln
erlassen werden können.

Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind zahlreiche Auflagen in der Nacht zu Sonntag ausgelaufen,
die Millionen Menschen seit Monaten gewohnt waren – darunter Zugang nur für Geimpfte, Genesene und
Getestete (3G) oder für Geimpfte und Genesene (2G). Auch generelle Maskenpflichten beim Einkaufen oder
in Schulen sind nun meist vorbei.

Weitergehende Vorgaben gelten zunächst nur noch in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die beiden
Länder nutzen als vorerst einzige die sogenannte Hotspot-Regel des Infektionsschutzgesetzes. Sie
ermöglicht weitergehende Vorgaben, wenn das Landesparlament eine regional drohende kritische Lage für die
Kliniken feststellt. Die anderen Länder machen davon vorerst nicht Gebrauch und bemängelten zu unsichere
rechtliche Kriterien im Bundesgesetz. Es gilt vorerst bis 23. September, dann könnte eine Anschlussregelung
zum Herbst folgen.

Die Kernpunkte des neuen Corona-Rechtsrahmens im Überblick:

„Basisschutz“

Allgemein anordnen können die Länder noch:

- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in Einrichtungen für gefährdete Menschen
wie Kliniken, Pflegeheimen und Praxen sowie in Gemeinschaftseinrichtungen etwa für Asylbewerber

- Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen

- Testpflichten in Einrichtungen für gefährdete Menschen wie Kliniken und Pflegeheimen sowie in Schulen und Kitas

„Hotspots“

Darüber hinaus können die Länder Beschränkungen ergreifen – aber erst dann, wenn das Landesparlament „die
konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ in einer „konkret zu benennenden
Gebietskörperschaft“ feststellt. Dies kann eine Kommune, eine Region oder letztlich ein ganzes Land umfassen.
Möglich sind:

- Pflichten zum Tragen von FFP2-Masken oder medizinischen Masken in weiteren Bereichen – darunter fielen auch
Schulen

- Abstandsgebote von 1,50 Metern im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenräumen

- Zugangsregeln mit Nachweisen nur für Geimpfte und Genesene (2G) oder für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G)

- Pflicht zum Erstellen von Hygienekonzepten

- Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, sind im Gesetz nicht beziffert. Generelle Voraussetzung ist
entweder, dass dort eine gefährliche Virusvariante kursiert – oder wegen besonders hoher Fallzahlen eine Überlastung
der Klinikkapazitäten droht

Somit gibt es an diesem Wochenende verkaufsoffene Sonntage mit unterschiedlichen Auflagen: in Hamburg mit
Maskenpflicht, in Nordrhein-Westfalen erstmals wieder ohne. Laut einer Insa-Umfrage wollen aber 63 Prozent der
Bürger in Deutschland auch nach Ende der Maskenpflicht beim Einkaufen freiwillig weiter einen Mund-Nasen-Schutz
tragen. 29 Prozent der Befragten gaben hingegen an, dass sie dies nicht tun möchten. Acht Prozent der Befragten
wollten sich in einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstitut Insa für die „Bild am Sonntag“ nicht
festlegen.

[...]"

Siehe vollständig dazu die Quelle:
https://rp-online.de/panorama/coronaviru...GavpDqR1g6T561s


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zuletzt bearbeitet 03.04.2022 | Top

   

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