Die aktuellen Corona-Regeln

#1 von Excubitor , 22.09.2020 20:35

SZ.de - Covid-19: Das sind die Corona-Regeln in den Bundesländern

"In diesem Artikel finden Sie eine Übersicht der Corona-Regeln in den Bundesländern zu folgenden Themen:

• Bußgeld bei Missachtung der Maskenpflicht

• Öffentliche Veranstaltungen

• Private Feiern

• Schulen und Kitas

• Kontaktbestimmungen

• Demonstrationen



Das sind die Corona-Regeln in den Bundesländern

Die Bundesländer können im Kampf gegen die Corona-Pandemie weitgehend in eigener Verantwortung über Einschränkungen oder aber die Lockerung von Auflagen entscheiden.

Hier der aktuelle Stand in den Ländern in ausgewählten Lebensbereichen. Wichtig: Die Regelungen erfolgen unter Auflagen wie Abstands- und Hygienebestimmungen. Zudem gilt weiterhin die bundesweite Maskenpflicht in Handel und Nahverkehr.

Zu den Regeln in den einzelnen Bundesländern siehe im Detail:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa...jhHH?li=BBqg6Q9


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Das Chaos um die Berherbergungsverbote - Das gilt jetzt in den Bundesländern

#2 von Excubitor , 08.10.2020 19:09

FOCUS ONLINE Reisen - "Für Reisende aus Risikogebieten - Chaos bei Beherbergungsverboten: Was jetzt in welchem Bundesland gilt"

"Donnerstag, 08.10.2020, 18:58
Die Mehrheit der Bundesländer hat ein Beherbergungsverbot für Urlauber aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten verhängt. Fast alle großen Länder machen bei dem Verbot mit - Nordrhein-Westfalen als einwohnerreichstes Bundesland jedoch nicht. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

[...]

Die Länder beschlossen am Mittwoch mehrheitlich, dass solche Reisenden nur dann beherbergt werden dürfen, wenn sie einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test haben.

Greifen soll dies für Reisende aus Gebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Ausgenommen von der Regelung sind ausdrücklich Familienbesuche und Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken.[/b]

Welche Bundesländer haben ein Beherbergungsverbot für Urlauber ausgesprochen?

Zu den Befürwortern des Verbots gehören:

Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein


Diese Bundesländer beschlossen mehrheitlich, dass für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots ein Beherbergungsverbot in Hotels, Jugendunterkünften und Pensionen gilt.

[...]

Welche Bundesländer machen nicht mit?

Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen legten Protokollerklärungen zu dem Beschluss vor. Das Land Bremen, das selbst am Mittwoch die 50er-Marke überschritt, erklärte, ob man den Beschluss letztlich mittrage, werde erst im Senat beraten.

Vorerst kein Beherbergungsverbot in Nordrhein-Westfalen

Ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten wird es in Nordrhein-Westfalen nach Angaben von Staatskanzlei-Chef Nathanael Liminski (CDU) zunächst nicht geben.

[...]"

Siehe ausführlich dazu die Quelle:
https://www.focus.de/reisen/fuer-reisend...d_12520557.html


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Das sind die aktuellen Corona-Regeln für Inlandsreisen

#3 von Excubitor , 15.10.2020 21:53

GMX > News > Aktuelle News > Coronavirus - "Regelungen bei Inlandsreisen während der Corona-Pandemie"

"Aktualisiert am 15. Oktober 2020, 19:14 Uhr

[...]

BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Weitere Beherbergungsverbote sind am Donnerstag vom Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung außer Vollzug gesetzt worden. Zuvor hatten Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten in Pensionen und Hotels nur dann übernachten dürfen, wenn ein höchstens 48 Stunden alter negativer Corona-Test vorgelegen hat.


BAYERN: Es gibt kein Einreiseverbot. Das bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Städte und Kreise, für deren Bewohner das Beherbergungsverbot gilt. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die einen negativen Corona-Test vorlegen können, der nicht älter als 48 Stunden ist – maximal so lange darf der Abstrich vor der Anreise her sein.

BERLIN: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.

BRANDENBURG: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Übernachtungen sind nicht erlaubt - außer bei Vorlage eines negativen Corona-Tests, der vor Abreise höchstens 48 Stunden alt gewesen sein darf, oder bei zwingenden beruflichen oder medizinischen Reisen.
[...]

BREMEN: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.

HAMBURG: Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

HESSEN: Es gibt kein Einreiseverbot, dafür aber ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweisen kann, dass keine Anhaltspunkte für eine Corona-Infektion vorliegen, darf übernachten.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Neben einem aktuellen negativen Corona-Test schreibt die Corona-Landesverordnung weiterhin eine 14-tägige Quarantäne unmittelbar nach der Einreise vor. Der Corona-Test darf maximal 48 Stunden vor der Einreise ins Bundesland vorgenommen worden sein. Die Wartezeit kann durch das zuständige Gesundheitsamt verkürzt werden, wenn ein zweiter, selbst zu bezahlender Test nach fünf bis sieben Tagen ebenfalls negativ ausfällt.

NIEDERSACHSEN: Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Ein Beherbergungsverbot wurde am Donnerstag vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Zuvor war eine Beherbergung zum Beispiel nur mit einem höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Test möglich.

Keine Beschränkungen in NRW und Rheinland-Pfalz

NORDRHEIN-WESTFALEN: In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.

RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz war ursprünglich geplant, dass zum 13. Oktober ein Beherbergungsverbot kommt, doch das wurde dann gestoppt. Insofern gibt es derzeit keine Einschränkungen.

SAARLAND: Im Saarland gab es seit Ende Juni ein Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Risikogebieten. Am Donnerstagabend kippte die Regierung das Verbot. Von diesem Freitag an entfällt damit für Reisende aus innerdeutschen Hotspots die Pflicht, bei der Übernachtung einen negativen Corona-Test vorzulegen, der nicht älter als zwei Tage ist.

SACHSEN: Wer aus einem Risikogebiet kommt, musste sich bislang testen lassen. Ab Samstag soll die Beschränkung nicht mehr gelten.

SACHSEN-ANHALT: Die Einreise ist erlaubt. Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Schleswig-Holstein gelten keine Beschränkungen für die Einreise. Ein Beherbergungsverbot besteht aber für gewerbliche Betriebe. Es bestehen allerdings eingeschränkte Beherbergungsmöglichkeiten. Hier besteht die Möglichkeit des Freitestens mit einem negativen Corona-Test. Dabei dürfen zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein. Für Geschäftsreisende, private Besuche und Zweitwohnungsbesitzer gilt die Regelung nicht.

THÜRINGEN: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten. (dpa/fra)"

Quelle:
https://www.gmx.net/magazine/news/corona...ndemie-35177610


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Das sind die aktuellen Corona-Regeln in den Bundesländern ab 2. November (Montag)

#4 von Excubitor , 31.10.2020 17:58

FOCUS ONLINE Gesundheit - "Großer Überblick - November-Lockdown: Welche Corona-Regeln ab Montag in den Bundesländern gelten"

"Samstag, 31.10.2020, 16:21

[...]

Corona-Regeln: Das haben Bund und Länder beschlossen

Ab dem 2. November treten deutschlandweit striktere Corona-Regeln in Kraft. Sie sind bis Ende November befristet. Nach Ablauf von zwei Wochen wollen Kanzlerin und Länderchefs die erreichten Ziele beurteilen und notwendige Anpassungen vornehmen.

- Kontaktbeschränkung: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen - maximal zehn Personen. Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen werden als "inakzeptabel" bezeichnet.

- Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt sind weiter Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen. Auch Kantinen dürfen öffnen.

- Groß- und Einzelhandel bleiben offen. In den Geschäften soll sich aber nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter aufhalten dürfen.

- Schulen und Kindergärten bleiben weiter offen, ebenso wie Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

- Vorerst keine touristischen Übernachtungsangebote. Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten - auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen.

- Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle.

- Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt.

- Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist weiter erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

- Dienstleistung: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten oder Fußpflege sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.

- Wirtschaftshilfe: Für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter, womit die Fixkosten des Unternehmens pauschaliert werden – dafür ist ein Finanzvolumen von bis zu 10 Milliarden Euro vorgesehen. Außerdem wird der Bund Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III).

November-Lockdown: Welche Corona-Regeln in den einzelnen Bundesländern gelten

In einigen Bundesländern wurden die Beschlüsse bereits ausgestaltet und in Landesverordnungen gegossen. Andere wollen erst im Laufe des Wochenendes bestimmen, wie die verschärften Regelungen konkret umgesetzt werden. Die meisten Beschlüsse werden eins zu eins übernommen. Es gibt aber auch feine Unterschiede zwischen den Ländern. [...]

[...]

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen:

- Kontaktbeschränkungen: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum und im Innenraum ist nur allein oder mit Personen des eigenen Haushalts und zwei weiteren Personen aus verschiedenen Haushalten oder ein Haushalt plus ein weiterer Haushalt (maximal zehn Personen) erlaubt.

- Veranstaltungen: Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen dieser Verordnung fallen, sind bis zum 30. November 2020 untersagt.
Geschäfte bleiben geöffnet - unter Wahrung des Mindestabstandes für eine Person pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche gestattet.

- Schulen und Kitas: Schulen und Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder bleiben geöffnet. Martinsumzüge sind verboten.

- Mindestabstand: Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten. Der Mindestabstand darf etwa unterschritten werden beim Zusammentreffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes.

- Kulturbetrieb: Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Kinos und anderen öffentlichen oder privaten (Kultur-)Einrichtungen sowie der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen sind bis zum 30. November 2020 unzulässig. Der zur Berufsausübung zählende Probebetrieb ist weiterhin zulässig.

- Amateursport: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.

- Freizeit und Vergnügung: Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Saunen und Thermen und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt. Der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch für Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen. Zoologische Gärten und Tierparks dürfen bis zum 30. November 2020 nicht für Besucher geöffnet werden. Das Angebot von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.

- Gastronomie: Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 untersagt. Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen dürfen zur Versorgung der Beschäftigten bzw. der Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtungen betrieben werden. Speisen und Getränke dürfen aber zum Mitnehmen verkauft werden.

- Tourismus: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober 2020 angetreten worden sind, sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und so weiter ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten ist keine touristische Nutzung und daher nicht untersagt.

[...]"

Zu den detaillierten Regelungen der einzelnen anderen Bundesländer (in alphabetischer Reihenfolge)siehe die Quelle unter:
https://www.focus.de/finanzen/recht/ab-m...d_12601147.html


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zuletzt bearbeitet 31.10.2020 | Top

Das sind die aktuellen Corona-Regeln in den Bundesländern ab 01. Dezember

#5 von Excubitor , 27.11.2020 19:39

FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Großer Überblick: Neue Corona-Regeln nach dem Gipfel: Was jetzt bald in Ihrem Bundesland gilt"

"Freitag, 27.11.2020, 13:44

Es wird ein langer und harter Corona-Winter. Wegen nach wie vor hohen Infektionszahlen haben Bund und Länder den "Lockdown Light" bis zum 20. Dezember verlängert. Welche Corona-Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten.

Die strengen Beschränkungen für persönliche Kontakte werden im Kampf gegen die Corona-Pandemie noch einmal für mehrere Wochen verschärft - dafür aber dann über Weihnachten leicht gelockert. Darauf verständigten sich die Ministerpräsidenten am Mittwoch (25. November) nach mehrstündigen Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU).

[...]

Verschärfte Kontaktbeschränkungen ab Dezember

Die Kontaktbeschränkungen müssten ab dem 1. Dezember noch einmal verschärft werden – mit einer Begrenzung von Treffen auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten. Dies werde nach menschlichem Ermessen bis Anfang Januar gelten müssen.
Weihnachten solle aber gefeiert werden können, im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet.

Berlin und Schleswig-Holstein gehen Sonderweg

Doch in Berlin, einem Corona-Hotspot, gelten über die Weihnachtstage strengere Regeln als anderswo. Denn der Senat hat am Donnerstag (26. November) entschieden, die von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über die Feiertage in Berlin nicht umzusetzen. Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) betonte, die Lage sei ernst. Inzwischen sei ein Viertel der Intensivbetten mit Covid19-Patienten belegt.

Schleswig-Holstein hält an seinen eigenen Kontaktregelungen fest. Wer in Schleswig-Holstein über Weihnachten Verwandte besuchen will, darf dafür im Hotel übernachten. Auch Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfalen geben eine Hotelübernachtungsmöglichkeit bei Familienbesuchen - gegen den Wunsch von Kanzleramtschef Helge Braun.

[...]

Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen:

Die strengen Corona-Einschränkungen werden nach Worten von Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bis in die ersten Januar-Tage verlängert. "Es wird Weihnachten keine offenen Restaurants geben. Es wird Silvesterabend kein Silvesteressen in irgendeinem Restaurant geben", sagte Laschet am Donnerstag im Landtag in Düsseldorf. "Alle Maßnahmen gelten bis in die ersten Januartage, damit schaffen wir Klarheit für die Restaurants, für die Unternehmer, aber auch für jeden Einzelnen."

Laschet rechtfertigte zugleich die Verschärfung der Kontaktbeschränkungen bis Weihnachten und die Lockerungen zwischen dem 23. Dezember und dem 1. Januar. Mit den strengeren Auflagen vor dem Weihnachtsfest sollten die Infektionszahlen möglichst gesenkt werden. Denn zum Weihnachtsfest sei damit zu rechnen, "dass Millionen Menschen in Deutschland" ihre Eltern und Großeltern besuchten und dadurch die Zahlen wieder anstiegen. "Das kann man jetzt schon erahnen", sagte Laschet.

- Kontaktbeschränkungen: Ein Treffen aus maximal fünf Menschen bestehend aus zwei Haushalten ist erlaubt. Für Weihnachten werden die Kontakte auf maximal zehn Menschen ausgeweitet, Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet. "Kein Mensch wird das nachzählen am Heiligen Abend unter dem Christbaum", sagte Laschet. Er appellierte aber an alle Familien, Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren und die Hygieneregeln einzuhalten. "Wenn da alle mitmachen, ist das wirkungsvoller als jede Verordnung, die das Landesgesundheitsministerium schreibt."

- Veranstaltungen: Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen dieser Verordnung fallen, sind untersagt.
Geschäfte bleiben geöffnet - unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 Metern.

- Schulen und Kitas: Laschet sagte, oberste Priorität habe weiter die Öffnung der Schulen in der Pandemie. Besondere Regeln sollen laut Bund-Länder-Beschluss für Kreise oder Städte mit besonders hohen Corona-Infektionszahlen gelten. Dort kann "schulspezifisch" ab der 8. Klasse mit Ausnahmen von Abschlussklassen im Wechsel auf Distanz und in den Schulen unterricht werden. Die Maßnahmen gelten für Hotspots ab 200 Infektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen. In NRW lagen am Donnerstag (26. November) neun von 53 Kreisen und Städten über dem Wert von 200.

-Mindestabstand: Im öffentlichen Raum ist zu allen anderen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern (Mindestabstand) einzuhalten. Der Mindestabstand darf etwa unterschritten werden beim Zusammentreffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes.

- Amateursport: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen bleibt unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens zum 31. Dezember 2020 untersagt.

- Freizeit und Vergnügung: Der Betrieb von Schwimm- und Spaßbädern, Saunen und Thermen und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitparks, Indoor-Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen für Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen, Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Der Betrieb von Bordellen, Prostitutionsstätten und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. Dies gilt auch für Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen. Zoologische Gärten und Tierparks dürfen nicht für Besucher geöffnet werden. Das Angebot von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen ist weiterhin unzulässig.

- Gastronomie: Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Kneipen, Cafés und anderen gastronomischen Einrichtungen bleibt untersagt. Betriebskantinen und Mensen in Bildungseinrichtungen dürfen zur Versorgung der Beschäftigten bzw. der Nutzerinnen und Nutzer der Bildungseinrichtungen betrieben werden. Speisen und Getränke dürfen aber zum Mitnehmen verkauft werden.

- Tourismus: Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken, die nach dem 29. Oktober 2020 angetreten worden sind, sind bis zum 30. November 2020 untersagt. Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und so weiter ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten ist keine touristische Nutzung und daher nicht untersagt.

[...]"

Lesen Sie die ausführlichen Regeln für die anderen einzelnen Bundesländer unter der Quelle:
https://www.focus.de/finanzen/recht/coro...letter_FINANZEN


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Diese Corona-Regeln wurden bis zum 10. Januar verlängert

#6 von Excubitor , 02.12.2020 22:43

FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Großer Überblick - Teil-Lockdown bis 10. Januar verlängert: Was jetzt in Ihrem Bundesland gilt"

"Mittwoch, 02.12.2020, 22:09

Wegen nach wie vor hoher Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder den "Lockdown Light" erst bis zum 20. Dezember, dann sogar bis zum 10. Januar 2021 verlängert. [...]

Die strengen Beschränkungen für persönliche Kontakte werden im Kampf gegen die Corona-Pandemie noch einmal für mehrere Wochen verschärft - dafür aber dann über Weihnachten leicht gelockert. Darauf hatten sich die Ministerpräsidenten 25. November nach mehrstündigen Beratungen mit Kanzlerin Angela Merkel geeinigt. Nach einem erneuten Treffen am Mittwoch (2. Dezember) steht fest: Die Maßnahmen sollen bis zum 10. Januar gelten.

Verschärfte Kontaktbeschränkungen seit 1. Dezember

Die Kontaktbeschränkungen wurden ab dem 1. Dezember noch einmal verschärft – mit einer Begrenzung von Treffen auf maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten.

Weihnachten soll aber gefeiert werden können, im engsten Familien- und Freundeskreise mit maximal zehn Menschen, Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet. Nur Berlin wird die Kontaktbeschränkungen über Weihnachten nicht lockern. Der Grund: Zu hohe Infektionszahlen.

Kanzlerin Merkel: Lockdown-Maßnahmen werden bis zum 10. Januar verlängert

Nach der regulären Ministerpräsidentenkonferenz am 2. Dezember kündigten Angela Merkel und Markus Söder an, dass der "Lockdown Light" und seine Maßnahmen sogar bis zum 10. Januar 2021 gelten würden. Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, sagte allerdings nach den Beratungen, dass man sich noch vorbehalte, ob man den Lockdown bis zu diesem Datum fortsetzen würde.

Über eine mögliche Verlängerung der Ferien bis zu diesem Zeitpunkt habe man aber am Mittwoch nicht gesprochen. In einigen Bundesländern beginnt die Schule ohnehin erst am 11. Januar. In anderen Ländern enden die Ferien zwischen dem 2. und 6. Januar.

Welche Corona-Regeln ab 1. Dezember konkret in den einzelnen Bundesländern gelten, lesen Sie hier aufgegliedert nach Bundesländern.

[...]

Siehe zu den Details für die einzelnen Bundesländer die Quelle:
https://www.focus.de/finanzen/recht/gros...d_12601147.html
sowie ebenfalls
Die aktuellen Corona-Regeln in den Bundesländern (Für die Regeln seit 01.12.2020)


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Lockdown 2.0 - Die für alle Bundesländer gültigen Pandemie-Regeln ab 16.12.2020

#7 von Excubitor , 14.12.2020 21:00

Die für alle Bundesländer ab 16.12.2020 gültigen "Anti-Corona-Regeln" finden Sie unter
SARS-COV-2/ Covid-2019 - Aktuelle News (15)

Länderspezifische Regelungen entnehmen Sie bitte den Internetseiten Ihrer Landesregierung oder Ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.


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Kontakte, Radius, Kinder - Das sind die aktuellen Regeln

#8 von Excubitor , 10.01.2021 19:15

FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Großer Überblick - Kontakte, Radius, Kinder: Hier sehen Sie, welche Regeln für Sie jetzt gelten"

"Samstag, 09.01.2021, 13:16

Der harte Lockdown in der Corona-Pandemie geht weiter - und wird sogar verschärft. Doch in einigen Punkten weichen die Länder von den Bund-Länder-Beschlüssen ab. Uneinigkeit herrscht vor allem in einem Punkt. FOCUS Online zeigt, welche Corona-Regeln in Ihrem Bundesland gelten.

- Bayern bis Niedersachsen: Die Maßnahmen finden Sie hier im Überblick
- Nordrhein-Westfalen bis Thüringen: Die Maßnahmen im Lockdown auf der zweiten Seite

Bund und Länder haben sich auf weitreichende Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt: Der harte Lockdown in Deutschland wird bis Ende Januar verlängert und teilweise sogar verschärft.

Bereits unmittelbar nach dem Bund-Länder-Beschluss steht dessen bundesweit einheitliche Umsetzung infrage. Umstritten ist vor allem die vereinbarte Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer in Corona-Hotspots.

[...]"

Quelle:
https://www.focus.de/finanzen/recht/gros...letter_FINANZEN

Die entsprechenden Landesregelungen finden Sie in den Links der blau unterlegten Textpassagen.


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Die Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vom 19.01.2021 durch die Länder

#9 von Excubitor , 22.01.2021 00:04

"WELT - "Wie die Länder die neuen Beschlüsse zu Masken und Schulen umsetzen"

"Am späten Dienstagabend einigten sich die Bundesregierung und die 16 Ministerpräsidenten auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar. Doch in der Umsetzung weichen einige Bundesländer von dem Beschluss ab.

Bundeseinheitlich ist, dass Alltagsmasken aus Stoff in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr künftig nicht mehr ausreichen, sondern auf FFP2- oder OP-Masken zurückgegriffen werden muss. Weiterhin bleiben kulturelle Institutionen, der Einzelhandel und andere Unternehmen wie Friseure geschlossen. Ausnahmen gelten für Supermärkte, Drogerien und andere Läden, die Lebensmittel verkaufen. Private Treffen sind weiter nur mit Angehörigen des eigenen Haushalts und einer weiteren Person erlaubt.

Neu ist auch die Homeoffice-Verordnung, die Arbeitgeber ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 verpflichtet, „den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“, so der Beschluss. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) unterschrieb am Mittwoch eine entsprechende Rechtsverordnung.

Vor allem die Diskussion um Schulen und Kitas zögerte die Verhandlungen hinaus. Grundsätzlich sollen die Schulen geschlossen bleiben, doch es gibt Ausnahmen. Im Detail setzen die Bundesländer den Beschluss wie folgt um:

[...]"

Siehe dazu die Auflistung der einzelnen Bundesländer und deren Regelungen unter der Quelle:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/co...YcvX?li=BBqg6Q9


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Corona-Regeln: Das gilt nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz vom 10.02.2021 in Ihrem Bundesland

#10 von Excubitor , 11.02.2021 23:31

FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Großer Überblick - Schulen, Friseure, Geschäfte: Hier sehen Sie, welche Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten"

"Donnerstag, 11.02.2021, 22:44

Der Corona-Lockdown wird bis zum 7. März verlängert, die Bürger können vorerst nicht mit großen Lockerungen rechnen. Es gibt aber Perspektiven - und eine Ausnahmeregelung ab Anfang März.
FOCUS Online zeigt, welche Corona-Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten.

- Baden-Württemberg bis Niedersachsen [...]
- Nordrhein-Westfalen bis Thüringen [...]
- Erste Reaktionen aus den Ländern nach Gipfel: Berlin und NRW kündigen Schulöffnungen ab dem 22. Februar an

Trotz sinkender Infektionszahlen fahren Bund und Länder weiter einen vorsichtigen Kurs in der Corona-Pandemie. Sie einigten sich am Mittwoch darauf, die geltenden Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen sowie die Schließung von Gastronomiebetrieben und Hotels grundsätzlich bis zum 7. März zu verlängern. Allerdings werden Schulen, Kitas und Friseure früher öffnen. Ab Anfang März gibt es zudem die Möglichkeit zur Lockerung.

Lesen Sie zu weiteren Details außer den Links (oben in blau) auch die Quelle:
https://www.focus.de/finanzen/recht/gros...d_12969624.html


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zuletzt bearbeitet 11.02.2021 | Top

Corona-Regeln: Das gilt nach den Beschlüssen der Bund-Länder-Videoschaltkonferenz vom 03.03.2021 in Ihrem Bundesland

#11 von Excubitor , 06.03.2021 23:11

FOCUS ONLINE Gesundheit - Großer Überblick - Schulen, Geschäfte, Sport: Hier sehen Sie, welche Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten"

"Samstag, 06.03.2021, 16:28

Der Corona-Lockdown wird bis zum 28. März verlängert, gleichzeitig gibt es einen fünfstufigen Öffnungsplan, der nach regionalen Inzindenzwerten greifen soll. FOCUS Online zeigt, welche Corona-Regeln nun in Ihrem Bundesland gelten.

- Auf Seite 1 lesen Sie: Baden-Württemberg bis Niedersachsen: Diese Corona-Regeln gelten

- Auf Seite 2 lesen Sie: NRW bis Thüringen: Diese Corona-Regeln gelten

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten haben am Mittwoch über das weitere Vorgehen in der Pandemie beraten und sich auf fünf Öffnungsschritte geeinigt.

Der Lockdown bis einschließlich 28. März 2021 verlängert – doch in Stufen soll ab 8. März geöffnet werden. Damit gibt die Bund-Länder-Runde eine Perspektive für die kommenden Wochen, in denen Maßnahmen im Einzelhandel, Freizeitsport, Kulturbereich sowie der Außengastronomie nach festgelegten regionalen Inzidenzwerten gelockert oder wieder verschärft werden.

Die Beschlüsse des Corona-Gipfels: Auf diese fünf Öffnungsschritte haben sich Merkel und die Ministerpräsidenten geeinigt

Am 22. März wollen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen beraten. Es soll dann um Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels gehen. Hier lesen Sie, welches Bundesland die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels vom 3. März wie und wann umsetzt.

[...]"

Siehe dazu die Quelle:
https://www.focus.de/finanzen/recht/gros...d_12969624.html


Hier finden Sie die Original-Beschlussfassung der Bund-Länder-Videoschaltkonferenz vom 03.3.2021.


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In den im Folgenden gelisteten Städten und Landreisen können sie ab morgen wieder "shoppen"

#12 von Excubitor , 07.03.2021 21:11

FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Lockerungen ab Montag - Inzidenz unter 50: In diesen Landkreisen und Städten können Sie ab morgen wieder shoppen"

"Sonntag, 07.03.2021, 19:47

Ob Anti-Corona-Maßnahmen in einem Bundesland bzw. einem Landkreis gelockert werden, hängt ab dem 8. März vom sogenannten Sieben-Tage-Inzidenzwert ab. Vor allem der Wert 50 ist ab dann zentral. Wir zeigen, welche Landkreise schon ab Montag auf Lockerungen des harten Lockdowns hoffen dürfen.

[...]"

Siehe die Auflistung der Städte und Landreise, die und
inwieweit sie lockern dürfen
, geordnet nach Bundesländern unter der Quelle:

https://www.focus.de/finanzen/inzidenz-m...d_13042989.html


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Nächtliche Ausgangssperren in Deutschland im Überblick

#13 von Excubitor , 01.04.2021 18:10

Tagesspiegel - "Nächtliche Ausgangssperren in Deutschland: Wer wann zu Hause bleiben muss – ein Überblick"

"[...]

Die Diskussionen über Lockerungen der vergangenen Wochen werden von stetig steigenden Infektionszahlen überschattet. Hinzukommt, dass die von der Bundesregierung beschlossene Aussetzung des Impfstoffs Astrazeneca für alle Menschen unter 60 einen herben Rückschlag für die Impfkampagne bedeutet. Statt geplanter Öffnungen stehen nun vielerorts Verschärfungen der Corona-Maßnahmen im Raum.

Sehen Sie den Überblick über die Länder, in welchen Ausgangssperren verhängt
wurden/werden und deren aktuelle Regelungen unter der Quelle:

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/po...nout&li=BBqg6Q9


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Die aktuellen Corona-Regeln der Bundesländer im Überblick

#14 von Excubitor , 02.04.2021 19:26

DER SPIEGEL - "Bundesländer-Überblick: Diese Corona-Regeln gelten jetzt"

"Kontaktverbote und Ausgangssperren, Einkaufen und Sport: Jedes Bundesland hat andere Corona-Vorschriften. Was jetzt wo gilt – die Übersicht.

[...]"

Details in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer unter der Quelle:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/co...nout&li=BBqg6Q9


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Die "Corona-Notbremse" in der Übersicht - was jetzt wann gilt

#15 von Excubitor , 21.04.2021 19:33

WELT - "Die Corona-Notbremse im Überblick – was jetzt wann gilt"

"Der Bundestag hat am Mittwoch in Berlin eine verbindliche bundeseinheitliche „Corona-Notbremse“ beschlossen. Damit sie greift, muss die Sieben-Tage-Inzidenz an drei Tagen über 100 liegen, sie tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

[...]

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen

Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 100 an drei Tagen hintereinander, werden private Treffen auf das bereits bekannte Minimalmaß reduziert. Treffen dürfen sich Mitglieder eines Haushalts dann nur noch mit maximal einer Person. Zum Haushalt gehörende Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Ferner soll es nächtliche Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 und 5 Uhr geben. Die Wohnung darf dann nur aus triftigen Gründen, etwa wegen medizinischer Notfälle oder zur Berufsausübung verlassen werden. Ausnahme: Allein darf man zum Spaziergang oder zum Joggen bis Mitternacht ins Freie. Bei Todesfällen sind Trauerfeiern mit bis zu 30 Personen erlaubt. Fällt die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100, tritt die Notbremse jeweils wieder außer Kraft.

Einzelhandel

Die gesetzliche Notbremse definiert auch, was alles schließen muss. Dazu zählen etwa Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Spielhallen, touristischer Verkehr, Schwimmbäder und Diskotheken. Auch Geschäfte dürfen nicht öffnen, mit Ausnahme von Läden des täglichen Bedarfs wie Supermärkten und Drogerien.

Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Tierbedarfs- und Gartenmärkte müssen ebenfalls nicht schließen. Sie müssen aber für eine Begrenzung der Personenzahl im Geschäft oder Markt sorgen. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist Shoppen nach vorheriger Terminbuchung möglich. Voraussetzung ist unter anderem ein negativer Corona-Test. Unabhängig von der Inzidenz kann bestellte Ware im Geschäft abgeholt werden.

Maskenpflicht
Beim Ziehen der Notbremse gilt automatisch eine Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder einer vergleichbaren Maske bei körpernahen Dienstleistungen und im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. Sie schützt am besten vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, das durch Aerosole – sehr kleine Atembestandteile – übertragen wird.

Schulen

Hier greift der Bund bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 noch nicht ein. Präsenzunterricht bleibt möglich, Schülerinnen und Schüler sollen aber zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden. Geschlossen werden sollen Schulen aber, wenn die Inzidenz 165 übersteigt. Möglich ist dann nur noch eine Notbetreuung. Ausnahmen kann es für Abschlussklassen und Förderschulen geben.

Arbeitswelt

Im Infektionsschutzgesetz wird nun auch die Pflicht für Arbeitgeber verankert, Homeoffice anzubieten, wo dies möglich ist. Das ist bisher in der Corona-Arbeitsschutzverordnung geregelt. Die Arbeitsschutzverordnung wird erneut überarbeitet und sieht künftig vor, dass Arbeitgeber Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, zwei Corona-Tests pro Woche anbieten müssen. Beschäftigte mit häufigem Kundenkontakt oder in körpernahen Dienstleistungen haben bislang das Recht auf zwei Tests pro Woche. Demnächst müssen generell zwei Tests pro Woche angeboten werden.

Sport

Es ist nur die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ erlaubt – und zwar allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands. Bei Kindern gilt eine Obergrenze von fünf. Zulässig ist zudem der Wettkampf- und Trainingsbetrieb der Berufssportler und der Leistungssportler der Bundes- und Landeskader – aber nur ohne Zuschauer und mit Hygienekonzept.

Freizeit und Kultur

Freizeitparks, Indoor-Spielplätze, Schwimmbäder, Diskotheken, Klubs, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten bleiben ebenso geschlossen wie Theater, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikklubs, Kinos, Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten.

Kinderkrankengeld

Die Zahl der Kinderkrankengeld-Tage wird erhöht. Gesetzlich versicherte Eltern können dies künftig für jeweils zehn zusätzliche Arbeitstage in Anspruch nehmen, Alleinerziehende für weitere 20 Tage. Damit ergibt sich insgesamt ein Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Elternteil von 30 Tagen, für Alleinerziehende von 60 Tagen. Eltern erhalten das Kinderkrankengeld während der Pandemie auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern sie es wegen geschlossener Schulen zu Hause betreuen, weil die Präsenzpflicht aufgehoben ist.

Gottesdienste

Für religiöse Zusammenkünfte ändert sich durch die neue „Notbremse“ nichts. Sie bleiben weiter möglich. Die Begründung des Gesetzesentwurfs verweist allerdings darauf, dass bisherige Regelungen, die etwa Personenbeschränkungen vorsehen, weiter in Kraft bleiben. Zudem haben auch die Religionsgemeinschaften Hygienekonzepte mit den staatlichen Stellen abgestimmt.

Zoos und Botanische Gärten

Die Außenbereiche solcher Einrichtungen sollen weiter öffnen können, wenn „angemessene Schutz- und Hygienekonzepte“ eingehalten werden. Außerdem müssen Besucher ab sechs Jahren einen negativen Corona-Test vorweisen.

Verordnungen

[...]

Klagen

[...]"

Siehe mehr dazu unter der Quelle:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/pa...TTRe?li=BBqg6Q9


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