Erleichterungen für Geimpfte und Genesene - Das gilt ab Sonntag in ganz Deutschland

#16 von Excubitor , 07.05.2021 19:23

FOCUS ONLINE Gesundheit - "Bundes-Notbremse - Grillen, Zoo, Ausflüge, Kaffeeklatsch: Das gilt ab Sonntag in ganz Deutschland"

"Heute, 07.05.2021 | 18:50

Deutschland schwitzt und lockert! Am Sonntag fällt die Bundes-Notbremse für viele Verbraucher weg, zeitgleich knackt das Thermometer die 30-Grad-Marke. Endlich Zeit, um Familie und Freunde wiederzusehen. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Wir sagen, worauf Sie achten müssen.

[...]

Die wichtigste Info zuerst: Die Bundesnotbremse, die Kontaktbeschränkungen und die nächtliche Ausgangssperren gelten in Landkreisen ab einer Inzidenz von 100 weiter. Wer ein Grillfest, einen Ausflug oder einen Kaffeeklatsch zuhause plant, sollte bei der Einladung zwischen geimpften und nicht-geimpften Gästen unterschieden.

Besuchen Sie als vollständig Geimpfter oder Genesener eine Grillparty oder sind zu Kaffee oder Kuchen eingeladen, nehmen Sie unbedingt Ihren Impfpass oder den digitalen Nachweis mit. Zudem sollten Sie im Falle einer Personenkontrolle nachweisen können, dass Sie wirklich der Besitzer des Impfpasses sind. Das geht entweder per Personalausweis, Führerschein oder Krankenkassenkarte (mit Foto).

Darf ich jetzt zum Grillen oder zum Kaffeetrinken einladen?

Die Antwort für Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene lautet: Für Sie gelten sämtliche Kontaktbeschränkungen weiter. Es gibt eine wichtige Ausnahme: Sie können uneingeschränkt vollständig geimpfte oder genesene Personen bei sich zu Hause einladen. Sie fließen nicht in die Gästezahl ein.

Und was gilt für Geimpfte oder Genesene? Die Kontaktbeschränkung gilt für sie nicht mehr, sondern nur noch für die Gäste, die weder geimpft oder genesen sind. Diese Bundesbürger dürfen in Landkreisen mit der Bundesnotbremse nicht mehr Personen einladen als das Gesetz vorsieht und sich auch nicht mit mehr Personen treffen.

Bei Inzidenzen unter 100 wären das etwa maximal zwei (ungeimpfte und ungenesene) Haushalte, aber nicht mehr als insgesamt fünf Personen.

[...]

Klingt Ihnen das alles zu kompliziert? Dann sollten Sie wissen: Je mehr Gäste geimpft oder genesen sind, desto größer wird das Grillfest! In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 gilt die Faustregel „+ zwei haushaltsfremde nicht-geimpfte oder -genesene Personen“. In Landkreisen mit einer Inzidenz von unter 100 gilt wiederum "+ maximal zwei Haushalte und nicht mehr als fünf Personen".

[...]

Was brauche ich für den Zoo-Besuch oder im botanischen Garten?

Vollständig Geimpfte brauchen den digitalen Nachweis ihrer abgeschlossenen Impfung oder den Impfpass. Damit die Mitarbeiter wissen, dass Betroffene auch wirklich die Besitzer der Impfbescheinigung sind, könnte ein Ausweis (Perso, Reisepass), ein Führerschein oder die Krankenkassenkarte (mit Foto) verlangt werden.

Gleiches gilt für Genesene, die sich mit einem über einen Monat alten PCR-Test (er ist maximal sechs Monate gültig) den Weg frei bescheinigen.

Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene brauchen einen negativen Test. Diesen gibt es in der Apotheke, im Testzentrum oder beim Hausarzt.

Machen die Biergärten jetzt wieder auf?

In Landkreisen, wo die Bundesnotbremse noch gilt, bleiben Biergärten und die Außengastronomie wohl weiterhin noch geschlossen.


Quelle: FOCUS.de

Darf ich im See baden oder auf Wanderung gehen?

Für Geimpfte gilt keine Einschränkung. Sie dürfen baden, wandern und sogar reisen. Vergessen Sie den Impfpass und den Ausweis nicht.

Für Nicht-Geimpfte gilt wiederum, dass sie auf die Kontaktbeschränkungen achten müssen. In Hotspot-Gebieten ab einer Inzidenz von 100 gilt: Nach 22 Uhr ist Schluss, dann sollten Sie wieder Zuhause sein. Und Sie dürfen sich nur mit einer weiteren Person zum Baden oder Wandern verabreden. In Landkreisen mit geltender Bundesnotbremse dürfen Sie sich mit maximal fünf weiteren Personen aus zwei Haushalten treffen.

Sind zu viele Menschen am Badesee oder auf dem Wanderweg unterwegs, dann gelten Mindestabstände von zwei Metern zueinander - und wenn das nicht geht, muss eine Atemschutzmaske aufgesetzt werden.

Darf ich ins Ausland reisen?

[...] Für vollständig geimpfte Personen heißt es "gute Reise". Sie dürfen sich frei bewegen und frei reisen - auch innerhalb der EU. Wichtig ist der Impfpass und ein gültiges Ausweisdokument.

Vor Abreise sollten Sie aber klären, welche Beschränkungen in Ihrem Urlaubsziel gelten. Vielerorts steckt Europa noch im Lockdown fest - inklusive nächtlicher Ausgangssperre und geschlossener Gastronomie. Zudem halten einige EU-Länder an einer Testpflicht für Einreisende fest. Und nicht alle Hotels sind geöffnet, dadurch sollten Sie genauer auf das Preis-Leistungs-Verhältnis schauen.

Zumindest fällt die Quarantäne-Pflicht für vollständig Geimpfte und Genesene bei der Einreise in Deutschland weg. Ausnahme ist, wenn Sie aus sogenannten Virusvarianten-Gebieten kommen. Für Nicht-Geimpfte und Genesene gilt: Reisen ins Ausland erfolgt nur nach Testung. Bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet gilt die Quarantäne.

Worauf muss ich außerdem am Sonntag achten?

Am Sonntag soll es in Deutschland besonders heiß werden. Das lockt viele Menschen ins Freie.

Vor Eis-Ständen und Cafés könnte es voller als üblich werden. Weil Bundesbürger Abstände einhalten müssen, kann die Warteschlange auch mehrere hundert Meter lang werden. Nehmen Sie also Zeit und Geduld mit.

Tragen Sie an ausgewiesenen Orten auch im Freien Ihre Maske und halten Sie Abstand zu anderen Personen, die nicht zu Ihrem Haushalt gehören.

Siehe ausführlich mit Beispielen dazu die Quelle:
https://www.focus.de/corona-virus/bundes...d_13274764.html


Kommentar

Unabhängig davon, dass man Genesene nicht pauschalisieren kann, da solche mit leichtem und
symptomlosem Verlauf eine wesentlich geringere Anzahl Antikörper und damit eine geringere
Immunität besitzen als die nach einem schweren Verlauf von Covid-19, droht nun ein totales
Chaos. Schon wieder ist festzustellen, dass die Verantwortlichen wieder nicht in der Lage sein
werden, das Ganze zu kontrollieren. Diese Situation ist wesentlich verworrener und damit noch
komplizierter und wesentlich schwieriger zu kontrollieren als das bisher bei anderen der Fall war.


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Neue Inzidenzstufe in NRW

#17 von Excubitor , 07.07.2021 18:55

RP ONLINE - "Corona-Newsblog: NRW führt neue Inzidenzstufe 0 ein"

" [...]

Das Land NRW führt eine neue "Stufe 0" in der Corona-Schutzverordnung ein für Kommunen, die dauerhaft eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 10 haben. Dies hat NRW-Gesundheitsminister Laumann gerade bekanntgegeben. Sobald eine Kommune an acht Tagen über 10 liegt, greift wieder die Stufe 1.

Zu den einzelnen Regelungen: Verbindliche Ge- und Verbote fallen weitestgehend weg. Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstandsregelungen im öffentlichen Raum sind nur noch Empfehlungen.

Unter gewissen Voraussetzungen fällt auch die Maskenpflicht im direkten Umgang mit Kunden. Eine Bedienung in einem Restaurant muss beispielsweise keine Maske mehr tragen, wenn sie sich alle 48 Stunden testen lässt.

Damit bei kulturellen Veranstaltungen mit mehr als 500 Gästen die Maskenpflicht fällt, muss auch in NRW die Stufe Null gelten. Große Sportveranstaltungen sind auf maximal 25.000 Besucher begrenzt.

Bei landesweiter Stufe Null sind auch Volksfeste und Stadtfeste möglich, Besucher müssen einen negativen Test vorweisen. Dies soll von Mitarbeitern des Ordnungsamtes stichprobenartig kontrolliert werden.

Discotheken können bei Test- und Hygienekonzept wieder öffnen.

In der Gastronomie gilt: Abstände zwischen den Tischen von 1,50 Meter. Test- oder Maskenpflicht beim Personal.

Eine neue Regel: Beschäftigte, die fünf Tage nicht am Arbeitsplatz waren, etwa weil sie im Urlaub waren, müssen am ersten Arbeitstag einen negativen Test vorlegen.

[...]"

Siehe dazu die Quelle unter:
https://rp-online.de/panorama/coronaviru...vfyZTayzT2QhrMT


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Ab heute gilt überwiegend "3G"

#18 von Excubitor , 23.08.2021 01:11

GMX > News > Aktuelle News > Coronavirus - "Ab Montag gilt weitgehend "3G" - Risiko für Ungeimpfte steigt"

"Aktualisiert am 22.08.2021, 20:29 Uhr

- Geimpft, getestet, genesen - ohne einen entsprechenden Nachweis kommt man ab Montag kaum noch in eine Gaststätte oder ins Kino.
- Corona macht ganz überwiegend Ungeimpfte schwer krank.


Corona breitet sich in Deutschland wieder stark aus und bedroht vor allem ungeimpfte Menschen. Gleichzeitig gilt ab Montag weitgehend "3G": Zutritt zu öffentlichen Innenräumen gibt es bei hohem Infektionsgeschehen nur noch für Geimpfte, Genese oder negativ Getestete. Gemäß einer Vereinbarung von Bund und Ländern schreiben die Bundesländer "3G" für Kliniken, Pflegeheime, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Friseure, Hotels und etwa in Restaurants oder bei Veranstaltungen vor.

[...]

In Bayern will Ministerpräsident Markus Söder (CSU) den Coronakurs nicht mehr nur an der Inzidenz ausrichten. "Aufgrund der hohen Impfquote ist die Methodik der ersten drei Wellen, also sich nur auf die Inzidenz zu konzentrieren, nicht mehr passend", sagte Söder der "Mediengruppe Münchner Merkur tz" (Samstag). Stattdessen soll künftig die Lage in den Kliniken maßgeblich berücksichtigt werden und "eine Art Krankenhaus-Ampel" die rote Linie vorgeben.

In Baden-Württemberg dürfen alle Menschen bereits seit vergangenem Montag unabhängig von der Inzidenz wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen - vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Bevor in Bayern ähnliche Regeln greifen, wird dort "3G" ab diesem Montag ab einer Inzidenz von 35 vorgeschrieben. Unter anderem auch in Rheinland-Pfalz oder Hamburg soll die "3G"-Regel ab Montag gelten, in Niedersachsen ab Dienstag, in Berlin gilt sie bereits seit Freitag für mehr Bereiche als zuvor schon.

Spahn schließt Ausgangsbeschränkungen für Genesene und Geimpfte aus

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schließt künftige Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für Genesene und Geimpfte aus. Ziel sei es, mit Abstand, Hygiene und Masken im öffentlichen Raum, "3G-Regeln" in Innenräumen "und Impfen, Impfen, Impfen ohne weitere Maßnahmen durch den Herbst und Winter zu kommen", sagte er am Freitagabend bei einem virtuellen Besuch bei der CDU Wiesbaden. [...]

[...]"

Siehe mehr dazu unter der Quelle:
https://www.gmx.net/magazine/news/corona...impfte-36108682


Hinweis: Nur so gilt man als Genesene(r)
SARS-COV-2/Covid-2019 - Aktuelle News (31)


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Eine ZEIT ONLINE-Analyse zu den neuen "3G"-Regeln

#19 von Excubitor , 23.08.2021 22:51

ZEIT ONLINE - "Corona-Politik: Nicht warten, bis die Intensivstationen voll sind"

"Die 50er-Inzidenz hat ausgedient. Doch neue, flexible Grenzwerte sind nötig – auch weil Hospitalisierungen ungenau erfasst werden. Was ein Frühwarnsystem jetzt braucht.

[...]

Doch heute, im August 2021, ist die Lage eine andere: Die Inzidenz ist kaum mehr als eine Randnotiz. Nun will die Bundesregierung den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche sogar aus dem Infektionsschutzgesetz verbannen. Dort steht bislang, dass ab diesem Wert Einschränkungen in Kraft treten. Stattdessen solle künftig ein anderer Gradmesser durch die Pandemie leiten: die Zahl der Krankenhauseinweisungen.

[...]

Ohne Frühwarnsystem in die nächste Phase?

Und doch ist es zu früh für eine Entwarnung. Wie es in den nächsten Wochen und Monaten weitergeht, lässt sich nicht seriös vorhersagen. Mit Delta verbreitet sich eine extrem ansteckende Virusvariante in Deutschland, zuletzt ist wegen ihr die Inzidenz innerhalb einer Woche um fast 60 Prozent gestiegen. Und immer noch sind viele Menschen nicht geimpft. Wenn sie sich im Herbst in großer Zahl anstecken, könnten die Intensivstationen doch noch an ihre Grenzen stoßen.

Wenn es schlecht läuft, schlittert Deutschland dann ohne funktionierendes Frühwarnsystem in diese neue Phase der Pandemie. Bisher sorgte die Inzidenz dafür, dass man im Vorfeld abschätzen konnte, wie viele Menschen auf der Intensivstation landen. Die Grenzwerte von 50 und 35 waren im Infektionsschutzgesetz verankert, die Bundesnotbremse trat ab einer Inzidenz von 100 in Kraft. Bei 150 und 165 wurde sie jeweils weiter verschärft. Angesichts des veränderten Infektionsgeschehens und der vielen Unbekannten scheint es durchaus angemessen, nun ein Stück weit mit Grenzwerten, Indikatoren und Gegenmaßnahmen zu probieren.

[...] mit der Hospitalisierungsrate gibt es ein Problem: Die Daten werden bislang nicht gut genug erfasst, um sie als Maßstab heranzuziehen. Werte für einzelne Regionen veröffentlicht das Robert Koch-Institut (RKI) nicht, obwohl lange klar ist, dass man der Pandemie am besten lokal begegnet. Und auch die Berechnung des deutschlandweiten Wertes ist durch Nachmeldungen stark verzerrt.

Die wohl einfachste Lösung wäre daher, erst einmal weiter die Inzidenz zu verwenden und lediglich die Grenzwerte anzupassen. Experten gehen davon aus, dass der Zusammenhang zwischen Fallzahlen und Krankenhaus- und Intensivstationseinweisungen weiter linear ist. Das bedeutet: Weiterhin hat ein fester Prozentsatz der Covid-Kranken einen schweren Verlauf, nur dass dieser Prozentsatz dank der Impfungen nun niedriger ist. Statt Inzidenz 50 müsste man also einen höheren Wert ins Gesetz aufnehmen, ab dem strengere Einschränkungen gelten.

Am Übergang von Pandemie zu Endemie

Wie hoch dieser neue Grenzwert sein müsste, ist derzeit schwer zu sagen. Gut möglich, dass er sich mit der Zeit verändern müsste. Zum einen, da die Wirksamkeit der Impfung im Lauf der Monate offenbar nachlässt und neue Virusvarianten aufkommen können. Zum anderen, weil neue Therapiemöglichkeiten eine bessere Behandlung von Erkrankten ermöglichen.

[...]"

Siehe ausführlich dazu die Quelle:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/co...EaaN?li=BBqg6Q9


Kommentar

Ich gehe mit der Autorin der zitierten Analyse konform. Wie ich schon im Kommentar
des Beitrags SARS-COV-2/Covid-2019 - Aktuelle News (31) angemerkt habe, scheint es
unumgänglich weiter die Inzidenzen zu berücksichtigen. Diese als Beurteilungskriterium
gänzlich abzuschaffen, ist von der Politik wieder einmal zu kurz gedacht. Daher scheint
es am pragmatischsten, ein flexibles Beurteilungsmodell unter Einbeziehung erhöhter
Inzidenzen für den weiteren Verlauf der Pandemie für die Beurteilung der Notwendigkeit
verschärfter Maßnahmen zu wählen. Nur sollte man wirklich nicht, wie schon mehrfach
zuvor, solange warten, bis es wieder einmal zu spät ist.
Eigentlich hat das RKI längst ein 3-Stufen-Modell dazu entwickelt, dass nur bislang von den
Politikern unverständlicher Weise gegen jede Vernunft ignoriert worden ist. Siehe
hier.


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zuletzt bearbeitet 23.08.2021 | Top

In welchen Ländern bereits die "2G"-Regel gilt und in welchen es entsprechende Pläne gibt

#20 von Excubitor , 13.09.2021 20:08

Business Insider - "Ungeimpfte müssen draußen bleiben: In welchen Bundesländern 2G gilt und wo es entsprechende Pläne gibt"

"14:16, 13 Sep 2021

- In manchen Bundesländern gilt verbindlich 3G, in anderen gilt ab einer gewissen Hospitalisierungsrate 2G, in wieder anderen gelten eigene Regeln.

- Business Insider erklärt euch, in welchem Bundesland welche Regeln wo und wann gelten.

- Lest außerdem nach, was der Stand der Debatte in den Bundesländern ist, die noch keine endgültige Entscheidung getroffen haben.



"[...]

In manchen Bundesländern ist der Übergang zu 2G-Regeln bereits vorgeschrieben. In anderen besteht die Möglichkeit, dass Unternehmen die strengeren Regeln anwenden und dafür zum Normalbetrieb übergehen dürfen. In den allermeisten Bundesländern steht die Entscheidung darüber hingegen noch an. Business Insider erklärt euch den aktuellen Stand in der Debatte in eurem Bundesland (Stand 13. September).

Baden-Württemberg: Hier gelten ab dem 13. September die strengsten Coronaregeln bundesweit, wie Recherchen von Business Insider ergaben. Bisher galt bereits, dass die 2G-Regel für Restaurants, Veranstaltungen und Hotels optional ist. Die Betreiber konnten selbst entscheiden, ob sie nur Geimpften und Genesenen Zugang zu Innenräumen geben. Dafür fallen Beschränkungen weg. Doch künftig wird in Baden-Württemberg 2G überall verpflichtend, sobald mehr als insgesamt 390 Intensivbetten landesweit belegt sind. Aktuell greift die Regelung noch nicht, denn es sind nur 174 Intensivbetten belegt.

Sachsen: Das östliche Bundesland verfolgt eine ähnliche Strategie wie Baden-Württemberg. Das Sozialministerium Sachsen erklärte uns, dass aktuell noch 3G-Regeln gelten, jedoch mit „Erreichen der Überlastungsstufe (Erreichen des Schwellenwertes von 1.300 mit COVID-19-Patienten belegten Krankenhausbetten auf Normalstationen beziehungsweise 420 belegten Betten auf Intensivstationen in Sachsen) nur noch Geimpfte und Genesene Zugang“ zu den meisten Einrichtungen haben. Aktuell sind jedoch nur 36 der Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt.

Hamburg: Die Hansestadt hat als erstes Bundesland ein optionales 2G-Modell eingeführt: Verbindlich gilt eine 3G-Regel für alle. Doch für diejenigen Veranstalter von Einrichtungen und Veranstaltungen, die sich freiwillig dafür entscheiden, nur noch Genesene und Geimpfte einzulassen, gelten weniger coronabedingte Auflagen. Konkret heißt das, dass die Sperrstunden für Kneipen und Bars wegfallen, mehr Menschen in Clubs tanzen dürfen, Kinos und Museen wieder mehr Gäste auf engem Raum empfangen dürfen und die Maskenpflicht wegfällt – wenn Ungeimpfte draußen bleiben.

Niedersachsen: Das 2G-Modell nach Hamburger Vorbild gilt hier auch bereits für Diskotheken und Clubs. Darüber hinausgehende 2G-Regeln werden zwar diskutiert, eine Entscheidung steht jedoch erst in rund zwei Wochen an, wenn die aktuelle Verordnung ausläuft. „Wir denken über 2G nach, doch die neue Verordnung bleibt abzuwarten“, erklärt die Staatskanzlei Niedersachsen auf Anfrage.

Rheinland-Pfalz: Hier gilt ebenfalls eine eigene Regel: „2G+“. Beliebig viele Geimpfte und Genese dürfen gleichzeitig an Veranstaltungen teilnehmen, „zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können. Als Faustregel gilt: Wir sehen keinen Lockdown mehr als Schutzmechanismus vor: Geschäfte, Restaurants, Hotels, Theater und Kinos sollen geöffnet bleiben – auch bei steigenden Inzidenzen. Stattdessen wird der Zutritt von nicht immunisierten Menschen schrittweise reduziert, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“. Aktuell dürfen 250 Nicht-Immunisierte zusätzlich zu den Immunisierten teilnehmen.

Bremen: Aus der kleineren Hansestadt hieß es auf Anfrage von Business Insider: „In Bremen gibt es aktuell noch keine 2G-Regelung. Der Senat wird sich vermutlich in der kommenden Woche mit neuen Indikatoren zur Beurteilung des Infektionsgeschehens befassen und dabei auch über Maßnahmen beraten.“

Sachsen-Anhalt: Hier soll ab dem 16. September das Hamburger Modell, also die 2G-Regel praktiziert werden.

Brandenburg: Das Kabinett wird sich am 14. September der Frage widmen. Bis dahin werde man sich über den Stand der Debatte nicht äußern, so ein Regierungssprecher zu Business Insider.

Berlin: In Clubs gilt in Berlin bereits das Hamburger Modell und feiern ohne Maske ist aktuell schon möglich. Auch in der Hauptstadt wird am 14. September über weitergehende 2G-Regeln beraten. Noch ist die Entscheidung nicht gefallen, doch 95 Prozent aller Corona-Patienten in Krankenhäusern seien Ungeimpfte, erklärte Bürgermeister Michael Müller (SPD) dem rbb. Deshalb müsse der Senat nun neue Warnstufen formulieren – und da spiele auch 2G eine Rolle, so Müller weiter.

Hessen: In Hessen gilt die 3G-Regelung, doch private Veranstalter dürfen 2G anwenden. Am 16. September läuft die aktuelle Verordnung aus, dann wird über „mögliche Anpassungen beraten“, so ein Regierungssprecher.

Nordrhein-Westfalen: Ein Sprecher erklärte, dass es hier den Kreisen und Städten in Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium möglich ist, strengere Regeln als 3G anzuwenden. Sprich 2G.

Schleswig-Holstein: Auch hier ist eine eigene Lösung geplant: Ab dem 20. September gilt, „dass zukünftig bei einer Verschärfung der Corona-Lage ein Übergang zu einer 2G-Regelung mit 3G-Option vorgesehen ist “. Welche genauen Kennzahlen dafür gelten, wurde noch nicht kommuniziert. Allerdings gilt in Schleswig-Holstein, dass sich auch bei landesweiten 2G-Regeln private Veranstalter noch für 3-G entscheiden dürfen, sich dann jedoch an strengere Auflagen halten müssen. Auch über die genauen Auflagen ist noch nichts bekannt.

Bayern: Eine Ministeriumssprecherin erklärte auf Anfrage, dass es bei 3G bleibt. „Die neue 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung hat keine 2G-Regel beschlossen. Welche konkreten Maßnahmen in Zukunft angezeigt sind, dazu kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage erfolgen.“

Saarland: Das Saarland erklärte auf Anfrage von Business Insider nur: „Zu dieser Frage läuft derzeit die interne Beratung innerhalb der Landesregierung“.

Mecklenburg-Vorpommern: In dem Bundesland dürfen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab 1.251 Teilnehmern und solche unter freiem Himmel ab 2.501 Teilnehmern nur unter Einhaltung der 2G-Regeln stattfinden.

Thüringen ließ die Anfrage von Business Insider unbeantwortet."

Siehe dazu die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1631536055

Anm.:

3G = wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen kann, darf in Restaurants, Kinos oder Bars, etc. gehen.
2G = nur noch Genesene oder vollständig Geimpfte dürfen solche gesellschaftlichen Etablissements besuchen, oder anders ausgedrückt dürfen
Ungeimpfte dann nicht mehr in Innenräume von Kinos, Restaurants und Museen, etc..



Kommentar

Das Ganze wird, wie 3G auch, daran scheitern, dass die Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert wird.


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Gilt nach der Bundestagswahl überall "2G"?

#21 von Excubitor , 14.09.2021 19:33

Business Insider - "Vertrauliche Länder-Runde am Freitag: Gilt nach der Bundestagswahl überall in Deutschland die 2G-Regelung?"

"16:58, 14 Sep 2021

- Die Bundesregierung will Geimpften, Genesenen und Getesteten den Zugang zu Restaurants, Bars oder Hotels erlauben. Doch immer mehr Länder schränken das für Ungeimpfte ein.

- Am Freitag wollen Ländervertreter auf einer Konferenz nach Informationen von Business Insider über den Flickenteppich an Regelungen sprechen.

- Vor der Wahl wird nicht mit Beschlüssen gerechnet, doch nach der Wahl könnte es noch viel mehr auf eine 2G-Regelung hinauslaufen. Vermutlich Mitte Oktober könnte es zu ersten Entscheidungen dahingehend kommen.



Dürfen künftig auch weiterhin Ungeimpfte mit einem negativen Corona-Testergebnis in Innenräume von Restaurants, Bars oder Kinos? Diese Frage spaltet derzeit Deutschland: Während die Bundesregierung eigentlich Genesenen, Geimpften und Getesteten gleichermaßen den Zugang gewähren will („3G-Regel“), schwenken immer mehr Bundesländer und Kommunen auf eine 2G-Regel um. Das heißt: Ungeimpfte können unter bestimmten Bedingungen dann nicht mehr überall am öffentlichen Leben teilhaben – wobei die Regelungs-Details bundesweit sehr unterschiedlich sind (eine Übersicht von Business Insider findet ihr hier).

[...]"

Mehr dazu unter der Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1631632324


Siehe dazu auch den vorhergehenden Beitrag
Die aktuellen Corona-Regeln (2)


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zuletzt bearbeitet 14.09.2021 | Top

Das "2G"-Chaos - Comeback des Corona-Regel-Flickenteppichs?

#22 von Excubitor , 15.09.2021 14:08

WELT - "Das große 2G-Chaos"

"In Berlin, Brandenburg und Niedersachsen gilt ab kommender Woche „2G“ – allerdings optional. Im Klartext: In der Gastronomie oder bei Veranstaltungen können Betreiber fortan selbst entscheiden, ob sie den Zutritt zu Innenräumen nur Geimpften oder Genesenen (2G) – dann ohne bisherige Einschränkungen – oder auch Getesteten (3G) erlauben. Das Modell geht auf einen Vorstoß aus Hamburg zurück.

Für die Wirtschaft ist es eine Gratwanderung: Wer nur Genesene und Geimpfte einlässt, braucht keine Abstandsregeln und Maskenpflicht mehr.

[...]

Andererseits bedeutet 2G immensen Aufwand und lange Schlangen: Betreiber müssen Impf- und Genesenennachweise kontrollieren und mit den Ausweisen abgleichen – sonst drohen behördliche Strafen.

Mehrzahl der Gastronomen setzt auf 3G

Zudem geraten Betreiber in ein moralisches sowie wirtschaftliches Dilemma: Durch 2G verringert sich die Zahl der Kunden deutlich – bei 3G wiederum ist von vornherein ein Limit gesetzt.

[...]

[...] Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) hat nun errechnet, dass ein erneuter Lockdown für alle Bürger viermal so hohe finanzielle Schäden verursachen würde wie der Ausschluss Ungeimpfter. Das berichtet das „Handelsblatt“. Ein neuer Lockdown würde laut RWI zwischen 6,5 und 52 Milliarden Euro an Wertschöpfung kosten.

[...]

Problematisch sei jedoch, dass einige Menschen sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen. „Ich bin gegen eine Impfpflicht. Kein Verständnis habe ich allerdings für Menschen, die sich aus grundsätzlichen Gründen nicht impfen lassen, aber kritisieren, dass sie von der Teilhabe an gewissen Angeboten ausgeschlossen sind“, so Michow weiter. „Sie können nicht erwarten, dass der Rest der Menschheit sich aufgrund ihrer persönlichen Entscheidung in Sippenhaft nehmen lässt.“

Das Comeback des „Flickenteppichs“

Mit den Beschlüssen von Dienstag gelten von Bundesland zu Bundesland nun unterschiedliche Regeln: das Comeback des viel zitierten „Flickenteppichs“ der Corona-Maßnahmen. So hatte Hamburg das 2G-Modell bereits optional beschlossen.

In Baden-Württemberg wiederum wird 2G überall verpflichtend, sobald mehr als insgesamt 390 Intensivbetten landesweit belegt sind. Aktuell greift die Regel aber nicht, denn es sind nur 174 Betten belegt, wie zuerst „Business Insider“ berichtete.

Einen ähnlichen Weg geht Sachsen. Nochmal anders läuft es in Rheinland-Pfalz: Durch „2G+“ dürfen derzeit beliebig viele Geimpfte und Genese gleichzeitig an Veranstaltungen teilnehmen, „zu denen ein gewisses Kontingent an nicht-immunisierten Personen hinzukommen können“. Aktuell sind es 250 an der Zahl.

In Hessen wird am Dienstag ebenfalls ein Landtagsbeschluss zu 2G erwartet. Dieses Regel-Wirrwarr ist für die Veranstaltungsbranche ein Alptraum. Unklarheit herrscht etwa darüber, wie bei Veranstaltungen zu verfahren ist, die bereits ausverkauft sind, für die fortan aber 2G gilt.

[...]

Klärungsbedarf, welche Regeln unter 2G für Kinder gelten
Dringend zu klären sei, welche Regeln unter 2G ab jetzt für Kinder gelten – sie machen immerhin bis zu 20 Prozent der Kinobesucher aus. [...]

[...]"

Siehe vollständig dazu die Quelle:
https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-s...nout&li=BBqg6Q9

sowie die Beiträge
Die aktuellen Corona-Regeln (2)
und
Die aktuellen Corona-Regeln (2)

(Bei so etwas nicht irritieren lassen. Die Zahlen in Klammern sind nur die Seitenzahlen, nicht
die des einzelnen Beitrags. Dieselbe Zahl bedeutet also nicht, dass es derselbe Beitrag ist.)



Anm.:

3G = wer geimpft oder genesen ist oder einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen kann, darf in Restaurants, Kinos oder Bars, etc. gehen.
2G = nur noch Genesene oder vollständig Geimpfte dürfen solche gesellschaftlichen Etablissements besuchen, oder anders ausgedrückt dürfen
Ungeimpfte dann nicht mehr in Innenräume von Kinos, Restaurants und Museen, etc..



Kommentar

Was heißt hier Comeback des Regel-Flickenteppichs? Die Corona-Regeln sind doch wohl
allgemein unterschiedlich genug von Land zu Land. Es ist und bleibt ein Chaos an
Landesregeln und somit wird der vorhandene Flickenteppich "nur" wieder ausgedehnt.


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zuletzt bearbeitet 15.09.2021 | Top

In diesen Bundesländern gilt die 3G-Regel am Arbeitsplatz plus Testpflicht

#23 von Excubitor , 14.10.2021 18:53

Business Insider - "Testpflicht für Mitarbeiter: In diesen Bundesländern gilt eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz"

"10:21, 14 Okt 2021

- Den Gesundheitsministern der Länder ist es nicht gelungen, sich auf eine bundesweite Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter im Kundenkontakt zu einigen. Die Entscheidung darüber bleibt Ländersache.

- Doch wer muss sich testen lassen und wie oft? Wer zahlt die Tests? Was gilt für Mitarbeiter bei 2G-Veranstaltungen? Es herrscht ein Flickenteppich an unterschiedlichen Regeln.

- Business Insider hat bei den Gesundheitsministerien der Länder angefragt, welche Regelungen vor Ort genau gelten. Eine Übersicht.



[...]

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg galt eine Testpflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt bisher nur, wenn die Inzidenzen ansteigen sollten. Dies wird nun verschärft. Ab kommenden Freitag müssen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt, etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons, künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Geimpfte und genesene Beschäftigte sind davon ausgeschlossen.

Bayern

Das Gesundheitsministerium des Freistaates erklärte auf einer Pressekonferenz, die Testregeln „vereinheitlichen“ zu wollen. In Diskotheken, Bars und Clubs galt bereits zuvor: Die 3G-Regel schließt grundsätzlich auch die Mitarbeiter mit ein. Dies soll zukünftig für alle Mitarbeiter in Betrieben mit Kundenkontakt gelten. Wenn die Betreiber sich für ein freiwilliges 2G-Modell oder ein 3G-Plus-Modell (bei dem statt Schnelltests nur PCR-Tests akzeptiert werden) entscheiden, dann gelten dieselben Regeln auch für die Beschäftigten. Diese Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter gilt ab dem 19. Oktober.

Berlin

In Berlin gibt es eine solche Testpflicht bereits seit mehreren Monaten. Die Testpflicht gilt für Beschäftigte, die in der Regel körperlichen Kontakt mit ihren Kunden oder Kundinnen haben (etwa bei Massagen oder in der Pflege) haben und für die, die „Kontakt zum Publikum“ haben (etwa Theken- oder Garderobenpersonal). Ein Sprecher teilte mit, dass „die Tests grundsätzlich durch die Arbeitgeber*innen bzw. bei Selbständigen durch diese selbst zu finanzieren“ seien.

Brandenburg

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums erklärte: „Für das Land Brandenburg ist eine solche Testpflicht derzeit nicht geplant.“

Bremen

In der Hansestadt Bremen gibt es bereits seit einigen Monaten eine Testpflicht für alle Beschäftigten. Ausgenommen davon sind wie bei allen Tests Personen mit vollständigem Impfschutz. Sprich: Es gilt eine 3G-Regel am Arbeitsplatz.

Hamburg

Das Gesundheitsministerium des Landes reagierte nicht auf unsere Anfrage.

Hessen

In Hessen existiert bereits die 3G-Regelung für Mitarbeitende im Veranstaltungsbereich, Fitnessstudios, Spielhallen, Museen, Innengastronomie, Diskotheken, Clubs sowie bei körpernahen Dienstleistungen. Das Hessische Ministerium für Soziales führt aus: „Die finanzielle Verantwortung für die Beschaffung eines Negativnachweises trägt jeder für sich selbst, sofern er nicht weiterhin das Angebot der kostenlosen Bürgertestung in Anspruch nehmen kann.“ Die kostenlosen Bürgertests gibt es aktuell nur noch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Mecklenburg-Vorpommern

Eine 3G-Regelung gilt hier nur „für Mitarbeiter in Arbeitsbereichen mit vulnerablen Gruppen. Darüber hinaus sind im Rahmen der allgemeinen Corona-Landesverordnung derzeit keine weiteren Regelungen vorgesehen“, wie eine Sprecherin auf Anfrage ausführt. Entscheiden sich Veranstalter jedoch freiwillig für ein 2G-Optionsmodell, dann gelten für nicht geimpfte oder nicht genesene Mitarbeiter Testpflichten.

Niedersachsen

Eine Testpflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt ist hier ebenfalls bereits in Kraft. Mindestens zweimal wöchentlich müssen Beschäftigte, die weder geimpft noch genesen sind, einen negativen Schnelltest vorweisen. Wenn sich der Arbeitgeber freiwillig für ein 2G-Modell entscheidet, müssen dieselben Mitarbeiter täglich negative Schnelltests vorweisen. Für die Kosten muss der Arbeitgeber aufkommen. Für welche Gewerbe diese Testpflicht gilt, hängt in Niedersachsen unter anderem von der Sieben-Tage-Inzidenz ab.

Nordrhein-Westfalen

In Deutschlands größtem Bundesland gilt für Mitarbeiter mit Kundenkontakt im Veranstaltungs-, Bildungs-, Kultur-, Sport-, Tourismus-, Gastronomie- und Freizeitbereich bereits eine 3G-Regel. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, zweimal wöchentlich eine Betriebstestung durchzuführen. Die zweimalige Teilnahme daran reicht für Mitarbeiter als Nachweis für die gesamte Woche aus. Im Nachtleben und im Prostitutionsgewerbe gilt für ungeimpfte und nicht-genesene Mitarbeiter eine PCR-Testpflicht.

Rheinland-Pfalz

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums erklärte: „Rheinland-Pfalz plant keine explizite Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt.“

Saarland

Im Saarland ist eine Testpflicht für Mitarbeiter nicht geplant, wie eine Sprecherin auf Anfrage von Business Insider mitteilte.

Sachsen

Das Sozialministerium Sachen erklärt: „Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung sieht bereits seit dem 15. März 2021 entsprechende Testpflichten für ungeimpfte Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt vor. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 müssen Mitarbeiter zweimal wöchentlich einen Testnachweis vorlegen. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, den Mitarbeitern die Tests kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Unter ‚direktem Kundenkontakt‘ wird dabei der unmittelbare physische Kontakt beziehungsweise Kontakt mit tatsächlich persönlicher Begegnung bei der Ausübung beruflicher Tätigkeiten verstanden.“

Sachsen-Anhalt

In dem Bundesland gilt eine solche Regelung bislang nicht, es wird darüber aber bald entschieden. Ein Sprecher des Sozialministeriums erklärte auf Anfrage nur, dass „ein abschließendes Ergebnis dazu noch nicht vorliegt“.

Schleswig-Holstein

Eine Sprecherin erklärte: „Schleswig-Holstein plant keine Testpflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Kundenkontakt.“

Thüringen

Aktuell gilt keine Testpflicht für ungeimpfte Mitarbeiter. Eine solche wird jedoch diskutiert. Ein Sprecher erklärte: „Frage einer möglichen Umsetzung der 3G-Regel für Beschäftigte mit Kundenkontakt in Einrichtungen, in denen die 3G-Regel bereits für Gäste gilt, wird in Thüringen gerade geprüft.“

Siehe dazu die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1634220507


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Einige Bundesländer erlauben "2G-Regel" in Supermärkten

#24 von Excubitor , 19.10.2021 19:26

GMX > News > Aktuelle News > Wirtschaft - "Mehrere Bundesländer erlauben 2G-Regel in Supermärkten – was bedeutet das?"

"Aktualisiert am 18.10.2021, 15:55 Uhr

- Die aktuellen Corona-Verordnungen von Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen würden es Supermärkten erlauben, Ungeimpften den Zutritt zu verwehren.
- Eine Umfrage unserer Redaktion bei Aldi, Rewe, Edeka und Co. zeigt jedoch: Im Lebensmitteleinzelhandel wird das sogenannte 2G-Optionsmodell nicht umgesetzt.
- Die Landesregierungen gehen auch nicht davon aus, dass in der Zukunft davon Gebrauch gemacht wird.


[...]"

Mehr dazu unter er Quelle:
https://www.gmx.net/magazine/wirtschaft/...deutet-36267900


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Anti-Corona-Maßnahmen: Der 7-Punkte-Plan für den Winter

#25 von Excubitor , 03.11.2021 14:06

Business Insider Deutschland - "Booster-Impfungen, Tests, Quarantäne: Dieser 7-Punkte-Plan soll die Corona-Strategie für den Winter werden"

"10:24, 03 Nov 2021

- Die Corona-Situation in Deutschland verschärft sich mit Beginn des Winters. Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern beraten daher am Donnerstag und Freitag über das weitere Vorgehen.

- Business Insider liegt ein Sieben-Punkte-Plan für den Winter vor, mit dem die Minister vor allem Bewohner, Angehörige und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen besser schützen wollen.

- Unter anderem wird auf eine breiter angelegte Booster-Kampagne gesetzt, mehr mobile Impfteams und mehr Tests.



[...]

[...] Der Sieben-Punkte-Plan, über den die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) berät und der Business Insider vorliegt, sieht dabei eine breiter angelegte Booster-Kampagne, mehr mobile Teams in den Einrichtungen und umfassendere Tests vor. Im Einzelnen heißt es in dem Dokument:

Booster-Impfungen: Bund und Länder gehen davon aus, dass Auffrischimpfungen, insbesondere in Pflegeeinrichtungen, zeitnah und flächendeckend durch die niedergelassenen Arztpraxen angeboten werden. „Zur Sicherstellung des Impfangebots kommen bei Bedarf gemäß dem GMK-Beschluss zur Vorhaltung eines staatlichen Impfangebots über den 30. September hinaus ergänzende staatliche Impfangebote, insbesondere mobile Impfteams zum Einsatz, die von den Ländern koordiniert werden.“

Info-Kampagne: Die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder sowie die niedergelassenen Ärzte werden darum gebeten, aktiv über die Empfehlung und das Angebot von Auffrischimpfungen zu informieren, heißt es im Papier. Und weiter: „Bund und Länder informieren im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit verstärkt Personen über die Möglichkeit und den Nutzen der Inanspruchnahme von Auffrischimpfungen und gehen hierzu auch gezielt auf bestimmte vulnerable Personengruppen zu, zum Beispiel durch Anschreiben an über 70-jährige Bürgerinnen und Bürger.“

Zielgruppen: Wörtlich: „Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.“

Corona-Tests: „Bund und Länder werden darauf hinwirken, dass ein ausreichendes Testangebot in den Einrichtungen vorgehalten wird. Sofern sich dies als nicht ausreichend herausstellen sollte, wird der Bund eine Anpassung der Teststrategie und Ausdehnung der Testmöglichkeiten für Personal und Besucher zeitnah prüfen und die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen anpassen und eine nachhaltige Finanzierung sicherstellen.“ Testkonzepte sollen von den Aufsichtsbehörden der Pflegeeinrichtungen „engmaschig“ überprüft werden.

Kosten: Der Bund wird auch künftig gewährleisten, dass Einrichtungen die Abrechnung der Personal- und Sachkosten für Testungen erstattet bekommen, ohne dass Pflegebedürftige belastet werden."

Siehe dazu die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1635940450


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Diese Bundesländer verschärfen die Corona-Regeln für Ungeimpfte

#26 von Excubitor , 03.11.2021 14:07

Business Insider Deutschland - "Diese Bundesländer verschärfen die Regeln für Ungeimpfte"

"10:29, 03 Nov 2021

- Die Corona-Infektionszahlen steigen in ganz Deutschland an. Einige Bundesländer verschärfen daher die Regeln.

- So will Sachsen für die Gastronomie und Veranstaltungen im Innenraum nur noch Geimpfte und Genesene zulassen, in Bayern soll die Maskenpflicht an Schulen wieder eingeführt werden.

- In Baden-Württemberg reicht für viele Aktivitäten künftig kein Corona-Schnelltest mehr aus, sondern nur ein aufwändigerer PCR-Test.



[...] In Baden-Württemberg gelten ab Mittwoch strengere Regeln für Menschen ohne Corona-Impfung. In Bayern berät das Kabinett am Mittwoch über Verschärfungen. Sachsen will die 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte oder Genesene) etwa für Gastronomie und Veranstaltungen in Innenräumen einführen. Das sehen Eckpunkte vor, über die das Kabinett am Dienstag beraten hatte. Nach einer verkürzten Anhörungsphase will das sächsische Kabinett am Freitag endgültig darüber entscheiden.

In Bayern soll unter anderem die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler im Unterricht wieder eingeführt und die Krankenhaus-Ampel als Indikator für die Auslastung der Kliniken – bisher nur landesweit verfügbar – regionalisiert werden. Außerdem hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vorgeschlagen, den Zugang zu öffentlichen Veranstaltungen in den Hotspots nur noch für Geimpfte und Genesene (2G) zuzulassen. Hierbei kamen ihm die besonders betroffenen Kommunen der Landesregierung allerdings bereits zuvor.

In Baden-Württemberg gilt: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nun für zahlreiche Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen einen teuren PCR-Test vorweisen – etwa im Restaurant, Kino, Schwimmbad, Museum oder in der Kantine. Auch die Kontaktbeschränkungen kehren zumindest für Ungeimpfte wieder zurück. So sind Treffen für sie ab sofort auf einen Haushalt und fünf weitere Personen beschränkt. Grund ist der Anstieg der Zahl an Covid-Patienten auf Intensivstationen.

[...]"

Mehr dazu und zu den Auffrischungsimpfungen siehe:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1635934788


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Die aktuellen Corona-Regeln - was gilt jetzt wo?

#27 von Excubitor , 16.11.2021 00:20

Business Insider Deutschland - "Corona-Regeln der Bundesländer: 2G, 2G-Optionsmodell, 3G, 3G plus — was gilt wo?"

"15 Nov 2021

- Ist es ein kaum zu überblickender Flickenteppich oder sind es für die jeweilige Region angemessene Maßnahmen?

- Fest steht: Die Maßnahmen der Bundesländer sind sehr unterschiedlich – doch viele von ihnen setzen zunehmend auf 2G.

- So soll zum Beispiel in Baden-Württemberg Mitte der Woche die sogenannte Alarmstufe in Kraft treten. Liegen zwei Tage in Folge mehr als 390 Covid-Patienten auf der Intensivstation, gilt eine 2-G-Regel etwa in Restaurants, Museen oder Ausstellungen.



Ob im Kino oder bei Veranstaltungen, in der Gastronomie, beim Friseur oder im Handel: In den Bundesländern gibt es mehr oder weniger strenge Zugangsregeln. Angesichts der steigenden Corona-Zahlen setzen viele Länder zunehmend auf 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) statt 3G (Geimpfte, Genesene und Getestete). Die Unterschiede sind aber weiterhin groß. [...]

Sehen Sie dazu den detaillierten Überblick unter der Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/c...push-1637000444

Die notwendigen Corona-Begriffe dazu kurz erläutert.


Kommentar

Es ist nach wie vor ein unzumutbarer Flickenteppich von Profilneurosen der MPs geprägter Regelungen.
Sachdienliches Krisenmanagement hätte deutlich anders ausgesehen: dieselben Regeln für alle, aber
individuell durch die jeweils zu berücksichtigenden, vorgeschriebenen Werte wie die Inzidenz (sowohl
7-Tage- als auch Hospitalisierungsinzidenz), R-Wert, Intensivbettenbelegung, etc., die dann, wenn sie
verschieden sind auch zu unterschiedlichen, ebenfalls geregelten Maßnahmen führen würden. Das hieße
kein Flickenteppich der Regelungen und dennoch individuell angepasst in den Auswirkungen.
Daran, dass dies nicht so ist, kann man die Untauglichkeit des föderalen Systems für eine Notlage wie die
derzeitige Pandemie erkennen, die uns nicht nur schonungslos die Schwachstellen unseres Staatssystems
vor Augen geführt hat, sondern auch die parteiübergreifende Unfähigkeit der Politiker sich flexibel und vor
allem sachdienlich zu verhalten.


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zuletzt bearbeitet 16.11.2021 | Top

Die Ergebnisse des aktuellen Corona-Gipfels

#28 von Excubitor , 18.11.2021 20:30

WELT.de - "Hospitalisierung als Schwellenwert – Teil-Impfpflicht soll kommen – 2G für Fußballprofis"

"18.11.2021, 21.00 Uhr

[...]

Die Maßnahmen im Überblick:

Hospitalisierung

Bei Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken sollen nach dem Willen von Bund und Ländern einheitlich schärfere Corona-Maßnahmen greifen. Orientierungsgröße soll die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein. Dafür erfasst das Robert Koch-Institut (RKI) gemeldete Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum.

Konkret sollen die Länder bei Überschreiten eines Schwellenwertes von 3 flächendeckende Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) etwa zu Veranstaltungen und der Gastronomie einführen – sofern nicht schon geschehen. Bei Überschreiten eines Werts von 6 sollen die Länder darüber hinausgehend in bestimmten Einrichtungen auch für Geimpfte und Genesene zusätzlich Testnachweise oder andere Maßnahmen vorschreiben (2G plus).

Spätestens bei Überschreiten des Schwellenwerts von 9 sollen die Länder dann von weitergehenden Beschränkungen Gebrauch machen. Dies zielt auf eine vom Bundestag beschlossene Klausel: Nach einem entsprechenden Landtagsbeschluss sollen die Länder auch härtere Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen oder Einschränkungen und Verbote von Veranstaltungen verhängen können.


Mit diesem Gesetz endet die Merkel-Ära – und ein neuer Pandemie-Modus beginnt

Nach derzeitigem Stand würden flächendeckende 2G-plus-Regeln beziehungsweise darüber hinausgehende Beschränkungen künftig in Bayern (aktuelle Hospitalisierungsrate: 8,65), Sachsen-Anhalt (11,97) und Thüringen (18,34) verpflichtend eingeführt werden. Den Schwellenwert 3,0 (flächendeckende 2G-Regel) überschreiten mit Brandenburg (3,52), Baden-Württemberg (5,68), Bremen, (4,41), Hessen (4,8), Mecklenburg-Vorpommern (5,96), Nordrhein-Westfalen (4,08), Rheinland-Pfalz (3,34) und Sachsen (4,14) aktuell acht Länder. Bundesweit liegt die Hospitalisierungsrate derzeit bei 5,15.

Teil-Impfpflicht

Die Länder wollen Beschäftigte unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Corona-Impfung verpflichten. Die Pflicht soll bei Kontakt zu vulnerablen Personen gelten, wie der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz Hendrik Wüst (CDU) am Donnerstag sagte.

2G für Fußballprofis

Nach dem Willen der Länderchefs soll es nach Angaben von Wüst auch für Fußballprofis eine 2G-Regel geben. Das heißt, die Spieler müssten entweder genesen oder geimpft sein. Die rechtliche Umsetzbarkeit soll nun geprüft werden.

Pflegekräfte-Bonus

Angesichts ihrer Belastung in der Pandemie sollen Pflegekräfte erneut eine finanzielle Anerkennung bekommen. Bund und Länder einigten sich auf einen Pflegebonus für Pflegekräfte vor allem in der Intensivpflege, wie Kanzlerin Merkel sagte. In einer Vorlage hieß es, mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus solle die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden. Weiter hieß es: „Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.“

Besonders belastete Unternehmen bekommen in der Corona-Krise länger Wirtschaftshilfen. Der Bund verlängert die bisher bis Jahresende befristete Überbrückungshilfe III Plus bis Ende März 2022, wie aus dem Beschlusspapier hervorgeht.

Booster-Impfungen

Laut Kanzlerin Merkel müssen die Auffrischungsimpfungen schneller erfolgen. 4,8 Millionen Menschen haben bislang eine sogenannte Boosterimpfung bekommen. Der Kanzlerin zufolge sollen bis Jahresende schnell noch etwa 27 Millionen Impfungen hinzukommen. Dafür bedürfe es einer Kraftanstrengung, für die in der kommenden Woche ein Plan vorgelegt werden solle. Das Technische Hilfswerk und der Katastrophenschutz hätten ihre Unterstützung angeboten.

3G im Nah- und Fernverkehr: aber wie?

Die Länder sehen bei der Umsetzung der geplanten 3G-Regel in Bussen und Bahnen sowie in Fernverkehrszügen Probleme. Das geht aus dem Beschlusspapier aus den Beratungen mit dem Bund am Donnerstag hervor. Dort heißt es: „Aus Sicht der Länder stellen sich hinsichtlich der praktischen Umsetzung einer solchen Vorgabe gewichtige Fragen.“

Die 3G-Regel besagt, dass Fahrgäste, die nicht geimpft oder genesen sind, einen Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen müssen. Bei Fahrtantritt darf die Testabnahme nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Der Testnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

[...]"

Siehe vollständig dazu die Quelle unter:
https://www.welt.de/politik/deutschland/...egekraefte.html


Siehe weitergehend dazu auch:

RP ONLINE - "Infektionsschutzgesetz und Bund-Länder-Gipfel: Das sind die neuen Corona-Beschlüsse"

"18. November 2021 um 20:17 Uhr

[...]

Neue Regeln am Arbeitsplatz

Stimmt am Freitag der Bundesrat dem neuen Gesetz zu, dürfen künftig nur noch Genesene, Geimpfte oder täglich Getestete an ihren Arbeitsplatz kommen. Die Arbeitgeber erhalten ein Auskunftsrecht, dürfen also einen Impfnachweis, Genesenennachweis und den aktuellen Test verlangen. Kontrollieren Unternehmen das nicht, droht ihnen ein Bußgeld. Wenn sich Beschäftigte der 3G-Regel entziehen, muss der Arbeitgeber versuchen, ein Arbeiten ohne direkten Kontakt zu anderen Mitarbeitern zu ermöglichen. Ist das nicht möglich, droht den Betroffen Lohnverlust – und im Zweifelsfall sogar die Kündigung. Zudem soll laut Bundestagsbeschluss die zum 1. Juli aufgehobene Homeoffice-Pflicht wieder aktiviert werden: Wenn keine zwingenden Gründe entgegenstehen, müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Arbeit im Homeoffice anbieten. Die Beschäftigten wiederum müssen das Angebot annehmen, wenn nichts dagegen spricht.

[...]

Beschränkungen in der Freizeit

Eine wesentliche Änderung betrifft die künftig nur eingeschränkten Möglichkeiten, Gastronomiebetriebe und andere Einrichtungen des öffentlichen Lebens zu schließen. So können Restaurants und Bars offen bleiben, wenn sie ihre Sitzplätze unter Einhaltung der jeweiligen Hygieneregeln anbieten. Schließungen sind in der Regel nur dann möglich, wenn es zu eng wird, um die Auflagen einhalten zu können. Auch Geschäfte sollen offen bleiben. Allerdings gilt weiterhin die Maskenpflicht.

[...]

Hier finden Sie das Beschlusspapier als PDF."

Mehr dazu unter der Quelle:
https://rp-online.de/politik/deutschland...u5Ri8bAnRpPLtcW


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Die aktuellen Corona-Regeln ab Mittwoch 24.11.2021

#29 von Excubitor , 23.11.2021 17:08

Business Insider Deutschland - "3G im Job, Tests für Busse und Bahn, Homeoffice-Pflicht: Diese Regeln gelten ab Mittwoch"

"15:47, 23 Nov 2021

- Ab Mittwoch gelten neue Corona-Regeln im Alltag und im Job.

- Das Ziel der neuen 3G-Regeln: Mehr Corona-Schutz am Arbeitsplatz. Außerdem sollen wieder mehr Mitarbeiter ins Homeoffice.

- Business Insider gibt einen Überblick, was für Unternehmen und Beschäftigte gilt.



Homeoffice-Pflicht

[...]

Neue Kontrollen

[...]

Sanktionen

[...]

3G-Pflichten für Arbeitgeber

[...]

3G in Bussen und Bahn

[...]

Kritik von Datenschützern

[...]"

Siehe ausführlich dazu die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1637679589


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Neue scharfe Corona-Regeln bundesweit

#30 von Excubitor , 02.12.2021 18:33

Business Insider Deutschland - "Lockdown für Ungeimpfte, flächendeckend 2G und Böllerverbot an Silvester: Diese neuen Corona-Regeln gelten jetzt bundesweit"

"15:31, 02 Dez 2021

- Bund und Länder haben am Donnerstag über härtere Corona-Regeln für den Winter beraten. Im Kern werden die Corona-Regeln in Deutschland bundesweit deutlich verschärft.

- So gelten für Ungeimpfte harte Kontaktbeschränkungen. Zudem dürfen Ungeimpfte künftig nicht mehr ins Kino oder zum Shoppen.

- Bereits im Vorfeld hatte man sich auf eine flächendeckende 2G-Regel für Weihnachtsmarktbesuche und Karnevalsveranstaltungen geeinigt. Am Ende wurde die Passage gestrichen, weil in den Ländern entsprechende Regeln bereits gelten



[...]

Worauf sich Bund und Länder geeinigt haben

Bund-Länder-Krisenstab: Er wird im Bundeskanzleramt eingerichtet, soll frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und ‑verteilung erkennen und beheben.

Booster: Bis Weihnachten sollen bis zu 30 Millionen Zweit- und Auffrischimpfungen möglich sein.

Impfpersonal: Ärzte können Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen, mit Impfungen beauftragen. Darüber hinaus sollen Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte impfen.

Impfzertifikat: Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder wollen sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in Deutschland Anwendung finden soll. Eine Aussage zu einem bestimmten Ablauf, zuletzt war von sechs Monaten die Rede, ist im Beschluss nicht enthalten.

Kultur- und Freizeit: Der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) soll inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene möglich sein. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G Plus). Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Weihnachten und Karneval: Eigentlich sollte für Weihnachtsmärkte bundesweit der Zugang inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genese möglich sein, bei Karnevalsveranstaltungen sollte zusätzlich ein aktueller Test vorgelegt werden (2G Plus). Mit der Begründung, dass dies in den Ländern bereits weitgehend gelte, wurde die Passage aus dem Beschluss gestrichen.

Einzelhandel: Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.

Kontaktbeschränkungen: In allen Ländern dürfen sich Ungeimpfte künftig privat nur noch mit Mitgliedern des eigenen Haushalts und zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt.

Böllerverbot: Bereits im vorigen Jahr hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, dass der Verkauf von Feuerwerk deutschlandweit verboten wird. Gezündet werden durfte zudem nichts an belebten Straßen und Plätzen. Einige Bundesländer hatten das Böllern komplett verboten. Diese Regel wird es auch dieses Jahr geben.

Schulen: In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.

Impfpflicht: Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, etwa in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Womöglich ab Februar 2022 soll es eine allgemeine Impfpflicht geben.

Private Feiern: An privaten Feiern dürfen in Innenräumen nur noch 50 Personen teilnehmen. Draußen sind es 200 Menschen. Generell gilt in beiden Fällen 2G. Diese Vorgaben gelten jedoch nur in Kreisen mit einer Inzidenz über 350.

Sport-Veranstaltungen: Im Beschluss heißt es: „Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.“

Der vollständige Beschluss der BK/MPK hier als Download"

Siehe dazu die Quelle:
https://www.businessinsider.de/politik/d...push-1638456188


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