FOCUS MONEY ONLINE Finanzen - "Tschüss, Corona-Regeln! Wer geimpft oder genesen ist, bekommt Rechte - diese Dokumente sind jetzt wichtig"
"Gestern, 15.05.2021 | 18:06
Die ersten Bundesländer lockern ab diesem Wochenende für Geimpfte und Genesene. Der Bund hat den rechtlichen Rahmen festgelegt. Wir sagen, welche Dokumente Geimpfte und Genesene jetzt brauchen, um bald im Restaurant sitzen zu können oder um einzukaufen.
Sämtliche Einschränkungen werden mit einer neuen Bundesverordnung für Geimpfte und Genesene gelockert. Wer vollständig geimpft ist oder in den vergangenen sechs Monaten nachweislich eine Corona-Infektion überstanden hat, muss dann nicht mehr auf Bundesnotbremse oder Ausgangssperren achten.
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Nun hat der Bund nachgelegt. Ab diesem Wochenende gelten mehr Rechte für Genesene und Geimpfte.
Die überwiegende Mehrheit der Bundesbürger, die bisher keinen Impftermin erhalten haben und auch keine nachgewiesene Corona-Infektion durchlebt haben, braucht weiterhin einen Schnelltest, um sich etwa beim Friseur die Haare zu schneiden. Außerdem gelten alle Maßnahmen wie Ausgangssperre und Bundesnotbremse ausnahmslos.
Zudem müssen Genesene, vollständig Geimpfte und alle anderen Bundesbürger weiterhin eine Atemschutzmaske in den öffentlichen Verkehrsmittel, im Nah- und Fernverkehr, sowie im Supermarkt tragen.
Welche Dokumente brauche ich jetzt?
Wer in Deutschland mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurde, gilt zwei Wochen nach dem letzten nötigen Impftermin als vollständig geimpfte Person. Lag nachweislich in den vergangenen sechs Monaten eine Corona-Infektion vor, gilt die Person als genesen.
Doch welche Dokumente belegen, dass jemand überhaupt geimpft oder genesen ist?
Grundsätzlich sollten Geimpfte und Genesene bedenken, neben den Impfdokumenten könnten auch Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Gesundheitskarte als Legitimation verlangt werden. So soll Betrug, Urkundenfälschung und Falschangaben vermieden werden.
"Vollständig geimpft durch Zweitimpfung"
Egal ob Hausarzt, mobiler Impfservice oder im Impfzentrum: Bei der Zweitimpfung gilt als Richtwert für eventuelle Freiheiten das Datum der Impfung. Ab dem 15. Tag nach dem Impftermin gelten Geimpfte als vollständig geimpft.
Diese wichtige Information steht einerseits im Impfpass oder auf dem ausgehändigten Impfbescheinigung ("Dokumentation Zweitimpfung"). Zudem verschicken Praxen, Impfzentren und mobile Impfdienste in der Regel auch (oder nur) per E-Mail einen sogenannten „digitalen Nachweis“ oder auch "digitale Impfbescheinigung" genannt.
Das Dokument kann zwei Wochen nach der Impfung als Nachweis im Restaurant, im Kino oder beim Einkaufen entweder ausgedruckt oder auf mobilen Endgeräten (Smartphone oder Tablet) vorgelegt werden. [...]
"Vollständig geimpft durch Zweitimpfung aus dem Ausland"
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"Nachweislich genesen und vollständig geimpft"
Wer im vergangenen Halbjahr nachweislich eine Corona-Infektion hinter sich hatte, braucht nur eine Impfung und gilt dann ebenfalls als vollständig geimpft. Laut "Tagesspiegel" soll das auch für Menschen gelten, die über diesen Zeitraum hinaus, nachweislich eine Corona-Infektion hatten. "Aufgrund der bestehenden Immunität nach durchgemachter Infektion kommt es durch die einmalige Boosterung durch die Impfung zu einer sehr guten Immunantwort", heißt es auf Anfrage von FOCUS Online beim Robert-Koch-Institut.
In diesem konkreten Fall brauchen Betroffene entweder:
- den Impfpass, Impfdokumentation und
- einen Nachweis, dass eine Corona-Erkrankung innerhalb der vergangenen sechs Monate vorlag. Einerseits belegt das der PCR-Test (positiv) und Briefe der zuständigen Gesundheitsbehörde.
Oder aber den digitalen Impfnachweis. Daraus soll eine vollständige Genesung und eine Impfung hervorgehen. Dieser Nachweis (ausgedruckt oder auf dem Smartphone) soll, so das Bundesgesundheitsamt, völlig ausreichen. Auf dem digitalen Impfnachweis sind Name, Geburtsdatum, Adresse, Impfstoff, Impfdatum und Impfcharge aufgeführt.
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"Nachweislich genesene Person"
Als "nachweislich genesen" gelten Menschen, die in den vergangenen sechs Monaten am Coronavirus erkrankt waren. In diesem Fall reicht eine Bescheinigung über das positive PCR-Testergebnis aus. Außerdem gelten offizielle Dokumente (etwa das Zertifikat des Gesundheitsamts oder ein Benachrichtigungsschreiben) als Nachweis. Wichtig ist, dass aus den Dokumenten ein Datum und ein positives Ergebnis hervorgeht. Die Zeit tickt ab dem Moment, wo das PCR-Testergebnis positiv ausfiel.
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Siehe vollständig dazu mit Fallbeispielen die Quelle unter:
https://www.focus.de/finanzen/recht/tsch...letter_FINANZEN