Tagesspiegel - "Ladenschließungen und Ausgangssperren: Bundesweite Corona-Notbremse kommt erst Ende nächster Woche – das ist nun geplant"
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In dem beschlossenen Entwurf eines „Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“, der dem Tagesspiegel vorliegt, sind weitere Ausnahmen bei der Ausgangssperre von 21 bis 05 Uhr geplant, die ab einer Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in sieben Tagen greifen soll und zum Beispiel auch aktuell für Berlin zur Geltung kommen würde. Nur Schleswig-Holstein liegt derzeit als einziges Bundesland noch unter einer Inzidenz von 100.
So soll die Ausgangssperre nicht gelten für medizinische oder veterinärmedizinische Notfälle oder andere medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen, bei berufsbedingten Gründen, für Abgeordnete, Presse- und Medienberichterstattung, der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, der Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender, der Versorgung von Tieren oder „von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen“.
Allerdings ist nach 21 Uhr auch die Abholung von Speisen in Restaurants untersagt, eine Belieferung durch Essens-Lieferdienste bleibt aber zulässig.
Ebenso gelockert wurden die Regelungen für Läden, die ab einer 100er-Inzidenz zu schließen sind: Ausgenommen bleiben der Lebensmittelhandel, ebenso Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und Gartenmärkte.
Zudem heißt es wörtlich für die bundesweite Corona-Notbremse ab Erreichen der 100er-Inzidenz: „Die Öffnung von Einrichtungen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Kinos mit Ausnahme von Autokinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten sowie entsprechende Veranstaltungen sind untersagt“. Aerosolforscher hatten darauf gepocht, wegen der kaum erfolgenden Infektionen draußen hier mehr Freiheiten zuzulassen.
Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sollen nur mit den Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person erlaubt sein - Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt. Bei Trauerfeiern für Verstorbene sollen bis zu 15 Personen zusammenkommen dürfen.
In dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf sind folgende Maßnahmen vermerkt:
- Harter, regionaler Lockdown bei Überschreiten des Schwellenwerts von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen
- Private Zusammenkünfte werden auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person beschränkt (einschließlich Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres).
- Ausgangssperren von 21 bis 5 Uhr, mit Ausnahmen für Notfälle oder aus beruflichen Gründen.
- Sport ist nur noch sehr begrenzt und maximal zu zweit oder mit den Angehörigen eines Haushalts möglich.
- Auch alle Geschäfte müssen dichtmachen – mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen und Gartenmärkte.
- Die Öffnung von Einrichtungen wie Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Musikclubs, Kinos mit Ausnahme von Autokinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten sowie entsprechende Veranstaltungen sind untersagt.
- Die Gastronomie bleibt geschlossen. Abholung und Lieferung von Speisen ist aber erlaubt.
- Dienstleistungen mit einer körperlichen Nähe sind untersagt. Ausgenommen sind solche, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseure.
- Ist der Inzidenzwert von 100 fünf Tage lang wieder unterschritten, können die Maßnahmen am übernächsten Tag entfallen. Liegt er drei Tage lang darüber, treten sie ab dem übernächsten Tag wieder in Kraft.
- Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind untersagt.
- Schulen und Kitas dürfen nur bei Inzidenz unter 200 offen bleiben. Selbst dann dürfen Schüler nur am Unterricht teilnehmen, wenn sie sich zweimal pro Woche testen. Auch das Lehrpersonal muss sich testen.
- Die Versammlungsfreiheit sowie Zusammenkünfte, die der Religionsausübung dienen, fallen nicht unter die Beschränkungen.
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Siehe mehr dazu unter der Quelle:
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/ot...nout&li=BBqg6Q9
Kommentar
Und noch eineinhalb Wochen warten, während die Intensivstationen langsam überlaufen. Die Arroganz der Verantwortlichen ist unbeschreiblich.
Die Ausnahmenliste wird immer länger, während die Außeninstitutionen mit den geringsten Ansteckungsrisiken geschlossen bleiben müssen.
Welchen Sinn soll das denn bitte haben? Offensichtlich waren hier wieder Lobbyisten am Werk.
Je länger die Pandemie dauert, um so offensichtlicher wird das tatsächliche Ausmaß politischer Inkompetenz in diesem Land.
Nichtsdestotrotz ist ein harter Lockdown aufgrund des bisherigen Versagens bei Verantwortlichen und Regelverweigerern unumgänglich.